Verwaltungsgliederung WürttembergsEine Verwaltungsgliederung des Landes Württemberg gab es bereits seit dem späten Mittelalter. In Zeiten des Herzogtums war das Land in Ämter bzw. Oberämter eingeteilt. Beim Reichsdeputationshauptschluss 1803 wurde das Herzogtum Württemberg erheblich vergrößert und zum Kurfürstentum erhoben. Weitere Gebiete kamen 1806 hinzu, als das Kurfürstentum zum Königreich erhoben wurde. Daher wurde eine neue Verwaltungsgliederung erforderlich. Diese Einteilung wurde 1810 und 1818 verändert, blieb dann aber im Wesentlichen bis 1938 erhalten. Dieser Artikel stellt die Veränderungen auf Kreis- und Oberamtsebene von 1806 bis zur Auflösung des Landes Württemberg 1945 dar. Doch galt die Verwaltungsgliederung von 1938 auch über das Jahr 1945 hinaus in den neu gebildeten Ländern Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern weiter. Die Schreibweise der Orte entspricht im Wesentlichen dem heutigen Stand, wenngleich viele Orte zu Anfang des 19. Jahrhunderts noch anders geschrieben wurden, etwa Bahlingen, Rotweil, Cantstadt etc. Verwaltungsgliederung ab 18061806 wurde Württemberg durch das Organisationsedikt König Friedrichs[1] in zwölf Kreise eingeteilt, die sich in insgesamt 77 Oberämter und die Residenzstadt Stuttgart gliederten. Auf die teilweise weitere Untergliederung der Oberämter in so genannte „Patrimonialämter“ wird hier verzichtet. Die zwölf Kreise mit ihren Oberämtern:
Verwaltungsgliederung ab 1810Durch das Königliche Manifest, die neue Eintheilung des Königreichs betreffend vom 27. Oktober 1810[2] wurde das Staatsgebiet Württembergs mit Ausnahme der Residenzstadt Stuttgart in 64 (neue) Oberämter eingeteilt, die in zwölf Landvogteien zusammengefasst waren. Die Landvogteien trugen jetzt Landschafts- anstelle von Städtenamen. Diese Einteilung der Oberämter hatte mit kleinen Änderungen bis 1938 Bestand, während die zwölf Landvogteien bereits 1818 durch vier Kreise ersetzt wurden. Die zwölf Landvogteien mit ihren Oberämtern:
Verwaltungsgliederung ab 1818Am 1. Januar 1818 wurden die 1810 gebildeten zwölf Landvogteien durch vier Kreise ersetzt.[3] Es entstanden der Donaukreis mit Sitz in Ulm, der Neckarkreis mit Sitz in Ludwigsburg, der Jagstkreis mit Sitz in Ellwangen (Jagst) und der Schwarzwaldkreis mit Sitz in Reutlingen. 1819 wurde das Oberamt Albeck in das Oberamt Ulm eingegliedert, so dass es nur noch 63 Oberämter gab. Zum 1. April 1924 wurden die vier Kreise aufgelöst.
Dieser Verwaltungsgliederung wurde Mitte des 19. Jahrhunderts in der Buchreihe der „Oberamtsbeschreibungen“ festgehalten. Siehe auch Hauptartikel: Oberamt (Württemberg). Verwaltungsgliederung mit Einwohnerzahlen 1871:[4]
Verwaltungsgliederung ab 1924Am 1. April 1924 löste der Volksstaat Württemberg die vier 1818 eingerichteten Kreise auf. An weitergehenden Reformen scheiterte die Regierung Hieber. Nachdem bereits 1819 das Oberamt Albeck und 1923 das Oberamt Cannstatt aufgelöst worden waren, folgte noch 1926 durch die Regierung Bazille die Aufhebung des Oberamts Weinsberg. Am 27. Januar 1934 wurden von der nationalsozialistischen Landesregierung durch die aufgrund des Ermächtigungsgesetzes von 1933 für Württemberg erlassene Kreisordnung[5] die spezifisch württembergischen Bezeichnungen wie Oberamt, Bezirksrat und Amtsversammlung durch die neuen Bezeichnungen Kreis, Kreisrat und Kreistag ersetzt und damit an die preußischen Bezeichnungen angeglichen. 1935 wurden elf Städte durch die Deutsche Gemeindeordnung zu Stadtkreisen erklärt. Diese waren: Esslingen am Neckar, Göppingen, Heidenheim an der Brenz, Heilbronn, Ludwigsburg, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd, Schwenningen am Neckar, Stuttgart, Tübingen und Ulm. Diese Städte gehörten, mit Ausnahme Stuttgarts, jedoch weiterhin zu ihren jeweiligen Kreisen (siehe Deutsche Gemeindeordnung von 1935). Somit gab es bis 1938 nur noch 61 Kreise (ehemalige Oberämter) sowie die Stadt Stuttgart, die zu keinem Kreis (ehemals Oberamt) gehörte. Stadt Stuttgart und die Oberämter (seit 1934 Kreise): Verwaltungsgliederung ab 1938Zum 1. Oktober 1938 wurden 27 Kreise aufgelöst und den verbliebenen 34 angegliedert.[6] Ulm und Heilbronn wurden neben Stuttgart zu Stadtkreisen erklärt. Diese Einteilung wurde auch nach 1945 von den Ländern Württemberg-Baden bzw. Württemberg-Hohenzollern weitergeführt. Mit der Kreis- und Verwaltungsreform in Baden-Württemberg zum 1. Januar 1973 wurde sie weiter verändert. Die Landkreise:
Einzelnachweise
Literatur
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