Bis 1813 hatte das Gebiet in Nachfolge des bergischenAmts Mettmann zum 1806 gegründeten Großherzogtum unter Napoleons Schwager Joachim Murat gehört. Nach der militärischen Niederlage der Franzosen in der Völkerschlacht von Leipzig zogen sich diese 1813 aus dem Großherzogtum vollständig zurück. 1814 kam das Großherzogtum als Generalgouvernement Berg kommissarisch unter preußische Verwaltung und wurde im Wiener Kongreß 1815 endgültig Preußen zugeschlagen. Für das Generalgouvernement Berg begann Preußen bereits Ende 1813 seine eigenen Verwaltungsstrukturen auszuarbeiten und einzuführen; ein Vorgang, der 1816 mit der Bildung des Regierungsbezirks Düsseldorf und seiner Einteilung in Kreise abgeschlossen wurde.
Am 1. Juni 1861 schieden Barmen und Elberfeld als neue Stadtkreise aus dem Kreis Elberfeld aus. Gleichzeitig wurde aus dem verbleibenden Teil des Kreises Elberfeld ein neuer Kreis Mettmann mit Sitz in der Stadt Mettmann gebildet.[4] Der neue Kreis Mettmann umfasste zunächst dreizehn Städte und Gemeinden:[5][6]
Die Kreisbehörden wurden 1877 wegen günstigerer Verkehrsverhältnisse nach Sonnborn-Vohwinkel verlegt, ohne dass damit eine Namensänderung des Kreises verbunden war.
Der Ostteil der Gemeinde Sonnborn mit dem namensgebenden Ort Sonnborn wurde 1888 in den Stadtkreis Elberfeld umgemeindet.[10] Der im Kreis Mettmann verbliebene Gemeindeteil bildete seitdem die Gemeinde und Bürgermeisterei Vohwinkel.[11]
Am 1. April 1894 wurden die Gemeinden Gruiten, Obgruiten, Millrath und Schöller aus der Bürgermeisterei Haan herausgelöst und bildeten die neue Bürgermeisterei Gruiten. Gleichzeitig wurde Obgruiten nach Gruiten eingemeindet.[12][13]
Im Jahr 1897 wurde die neue Bürgermeisterei und Gemeinde Heiligenhaus aus der Stadt Velbert herausgelöst.[14]
Aus der Gemeinde Hardenberg, die seit dem Ende des 19. Jahrhunderts auch Hardenberg-Neviges genannt wurde, wurden 1899 Teile der Bauerschaften Dilldorf, Rottberg und Voßnacken in die Gemeinde Kupferdreh im Landkreis Essen umgegliedert.[15]
Vohwinkel trat 1919 Gebietsteile an den Stadtkreis Elberfeld ab.[16]
Die Gemeinden Haan und Vohwinkel erhielten 1921 das Stadtrecht.[17]
Die Gemeinde Hardenberg-Neviges erhielt 1922 das Stadtrecht.[18]
Der Kreis Mettmann umfasste in den 1920er Jahren vor seiner Auflösung zwölf Städte und Gemeinden:
Haan, Hardenberg-Neviges, Heiligenhaus, Langenberg, Mettmann, Velbert und Wülfrath sowie das Amt Gruiten wurden dem neu gebildeten Kreis Düsseldorf-Mettmann zugeordnet.