Im Zuge der Befreiungskriege kamen die Gebiete entlang des Rheins unter preußische Verwaltung und wurden nach dem Wiener Kongress, das die Gebiete im Laufe der Verhandlungen definitiv Preußen zuschlug, grundlegend neu geordnet. Die Basis für die Rheinprovinz bildeten dabei die vorübergehend geschaffenen Generalgouvernements Mittelrhein, Niederrhein und Berg.
„Die Versetzung Preußens an den Rhein ist eine der fundamentalen Tatsachen der deutschen Geschichte, eine der Grundlagen der Reichsgründung von 1866/1871. Mit der Rheinprovinz war die künstliche Existenz Preußens, die Spaltung in eine Ost- und Westhälfte, neu befestigt und schärfer als je zuvor ausgeprägt. Das wurde zur stärksten Antriebskraft preußischer Machtpolitik; letzten Endes ging es darum, diese Spaltung zu überwinden. Preußens Rolle als Schutzmacht Deutschlands an der Westgrenze – in Verbindung mit der Zweiteilung – führte dazu, daß seine eigene Sicherheit unzertrennlich mit seiner Stellung in Deutschland verbunden war; sein Streben nach einer hegemonialen Stellung jedenfalls im Norden war von daher fast eine Notwendigkeit. Wenn die Kleindeutschen später von einer ‚Mission Preußens‘ zum Schutz und darum zur Einigung Deutschlands gesprochen haben, so muß man sagen, daß Preußen strategisch und geopolitisch in diese ‚Mission‘ hineingedrängt worden ist. Schließlich – die Verteidigungsaufgabe hat den preußischen Militarismus neu stabilisiert und legitimiert; zugleich hat gerade die Rheinprovinz Preußen zur stärksten deutschen Wirtschaftsmacht gemacht und seine eigentümliche Modernität weiter ausgeprägt: auch die innere Struktur ist von dieser Entscheidung von 1815 grundlegend geprägt worden.“
Noch während des Wiener Kongresses wurde durch die Verordnung über die verbesserte Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. April 1815 für den absehbar wesentlich wachsenden Umfang des preußischen Staates eine Einteilung in zehn Provinzen geplant und angeordnet.[6] Die Einzelheiten der neuen Grenze mit den Niederlanden wurde am 26. Juni 1816 in einem Grenzvertrag in Aachen festgelegt. Die zunächst gebildeten beiden Provinzen Jülich-Kleve-Berg mit Sitz in Köln und Großherzogtum Niederrhein mit Sitz in Koblenz wurden durch Kabinettsorder vom 22. Juni 1822 zu einer Provinz vereint, die nach der Vereinigung beider Konsistorien und Medizinalkollegien die Rheinprovinzen und spätestens ab Mai 1830 Rheinprovinz genannt wurde.[7][8] Die Eingliederung blieb stets problematisch, da sowohl das Rheinland als auch Westfalen an dem Zivil- und Handelsrecht, den Handelskammern und der Gemeindeverfassung festhielten, die während der napoleonischen Herrschaft eingeführt worden waren.
Sitz des Oberpräsidenten der Rheinprovinz, also der Provinzialregierung, war Koblenz. Das Oberpräsidium hatte dort zunächst seinen Sitz im ehemaligen Kurfürstlichen Schloss und ab 1911 in einem neubarocken Gebäude an der heutigen Stresemannstraße (jetzt Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord). Die Rheinprovinz gliederte sich in die fünf RegierungsbezirkeAachen, Düsseldorf (einschließlich des 1822 aufgelösten Kleve), Koblenz, Köln und Trier. Die Regierungsbezirke waren wiederum in Landkreise mit je etwa 30.000 bis 40.000 Einwohnern eingeteilt.
Das Gebiet der Rheinprovinz war nahezu geschlossen. Es gab drei Enklaven:
Eine weitere Enklave bildete von 1816 bis 1834 eine Exklave des Herzogtums Sachsen-Coburg, die 1819 zum Fürstentum Lichtenberg erhoben wurde. Lichtenberg wurde 1834 an Preußen verkauft, mit dem es seit 1830 in Zollunion verbunden war, und der Rheinprovinz eingegliedert.
Als die beiden Fürstentümer Sigmaringen und Hechingen 1850 an Preußen kamen, erhielten sie vereinigt als Hohenzollernsche Lande den Status einer preußischen Provinz. Sie bildeten den Regierungsbezirk Sigmaringen, für den verschiedene Verwaltungsbeziehungen zur Rheinprovinz bestanden.
Die politische und kulturelle Eingliederung der Rheinprovinz in den Staat Preußen war eine große Herausforderung. Schließlich war das Rheinland, was Industrie und Handel betraf, weiter fortgeschritten als die übrigen, weitgehend agrarisch geprägten Provinzen, und das rheinische Bürgertum war entsprechend selbstbewusst, während im übrigen Preußen der Vorrang des Adels noch unumstritten war. Außerdem war die Rheinprovinz mehrheitlich katholisch, was ebenfalls zu Vorbehalten gegenüber der neuen Obrigkeit führte.
Nach dem Ersten Weltkrieg wurde das westliche Rheinland 1918 durch französische, belgische, britische sowie US-amerikanische Truppen besetzt (vgl.: Alliierte Rheinlandbesetzung); die letzten Besatzungstruppen räumten 1930 und damit fünf Jahre vor dem im Friedensvertrag von Versailles vorgesehenen Termin das Rheinland. Im Versailler Vertrag wurde 1919 auch die räumliche Aufteilung neu geregelt. Der südliche Teil der Provinz Rheinland (zu den einzelnen Kreisen und Städten siehe Übersicht unten) wurde 1920 ausgegliedert und bildet mit dem ehemals bayerisch-pfälzischen Gebiet des Saarpfalz-Kreises das Saargebiet. Die Grenzziehung orientierte sich dabei an den Wohnorten der Bergleute, die in den Kohlegruben der Region arbeiteten. 1920 wurde es mit einem Mandat des Völkerbundes für 15 Jahre unter französische Verwaltung gestellt.
Mit dem Preußenschlag von 1932 wurde auch in der Rheinprovinz die Regierungsgewalt des Oberpräsidenten faktisch aufgehoben, was die nach der NS-Machtübernahme energisch betriebene Gleichschaltung erleichterte. Als nach der Saarabstimmung am 13. Januar 1935 das Saargebiet wieder an das Deutsche Reich kam, wurde es nicht wieder an die Rheinprovinz angegliedert, sondern behielt eine politische Sonderstellung, in der es faktisch immer enger mit der bayerischen Pfalz verflochten wurde, was in der Proklamation des Reichsgaues Westmark gipfelte. Im März 1936 setzte Hitler mit der deutschen Rheinlandbesetzung die Remilitarisierung durch.
Noch vor dem Ende des Zweiten Weltkriegs richteten die Vereinigten Staaten von Amerika in der Rheinprovinz eine Provinzialregierung mit Sitz in Bonn ein. Am 30. April 1945 beriefen sie den ehemaligen Oberpräsidenten Hans Fuchs als deren Leiter. Mit der unter den Alliierten auf der Konferenz von Jalta vereinbarten Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen wurde gemäß der Berliner Erklärung vom 5. Juni 1945 und der am gleichen Tage erlassenen Feststellung über Besatzungszonen der nördliche Teil der Rheinprovinz – die Regierungsbezirke Aachen, Düsseldorf und Köln – zunächst als Nordrheinprovinz zum Teil der britischen Besatzungszone, während die südlich gelegenen Regierungsbezirke Koblenz und Trier der französischen Besatzungszone zugewiesen wurden. Nach diesem Schritt verlegten die Briten das Oberpräsidium der Provinz Nordrhein von Bonn nach Düsseldorf, entließen Fuchs und bestimmten den ehemaligen Oberbürgermeister Robert Lehr zum Oberpräsidenten.[10] Durch die Verordnung Nr. 46 der Militärregierung vom 23. August 1946 „Auflösung der Provinzen des ehemaligen Landes Preußen in der Britischen Zone und ihre Neubildung als selbständige Länder“[11] verschmolzen die Briten das Gebiet der Regierungsbezirke Aachen, Düsseldorf und Köln (Provinz Nordrhein) mit der ehemaligen preußischen Provinz Westfalen zum Land Nordrhein-Westfalen, um territoriale Fakten zu schaffen, da Frankreich nach dem Krieg die gesamte linke Rheinseite für sich beanspruchte (siehe Geschichte Nordrhein-Westfalens – Unmittelbare Nachkriegszeit und Gründung Nordrhein-Westfalens).[12] Am 11. Oktober 1946 wies William Asbury, der britische Zivilgouverneur für Nordrhein-Westfalen, die nordrhein-westfälische Landesregierung schließlich an, durch eine Verordnung die noch bestehenden Oberpräsidien der Provinzen Nordrhein und Westfalen in Düsseldorf und Münster aufzuheben und ihre Befugnisse zu übernehmen, was dann am 20. Oktober 1946 auch geschah[13] und die Provinzialgeschichte beendete.
Das südliche Gebiet der Rheinprovinz, das mit den Regierungsbezirken Koblenz und Trier Teil der französischen Besatzungszone geworden war, bildete für eine Übergangszeit zusammen mit den westlichen nassauischen Gebieten (Montabaur) die Provinz Rheinland-Hessen-Nassau, seit August 1946 der größte Bestandteil des Landes Rheinland-Pfalz. Noch im Juli waren über 100 Gemeinden – v. a. die Gegend beiderseits des unteren Saarlaufs – dem Saargebiet angegliedert worden, was bei dem Gebietstausch zwischen Rheinland-Pfalz und dem Saargebiet am 8. Juni 1947 nur teilweise rückgängig gemacht wurde, sodass das heutige Saarland auch 1920 bis 1935 preußisch gebliebenes Gebiet, vor allem im Raum Wadern und Perl, umfasst.
In späteren Volksabstimmungen entschieden sich die Süd-Rheinländer und die ehemals bayerischen Pfälzer zum Erhalt des Status quo und damit für das Land Rheinland-Pfalz.
Landkreis Eupen (bis zum 31. Oktober 1922, ab dem 20. September 1920 „Restkreis“ genannt, zunächst im Gouvernement Eupen-Malmedy, ab 1925 Teil von Belgien, am 18. Mai 1940 wiedererrichtet,[18] 1945 endgültig zu Belgien)
Landkreis Malmedy (bis zum 31. Oktober 1922, ab dem 20. September 1920 „Restkreis“ genannt, zunächst im Gouvernement Eupen-Malmedy, ab 1925 Teil des StaatesBelgien, am 18. Mai 1940 wiedererrichtet, 1945 endgültig zu Belgien)
Stadt Krefeld (ab dem 14. Oktober 1872 [zunächst in der Schreibweise Crefeld bis zum 25. November 1925], am 1. August 1929 in Stadt Krefeld-Uerdingen a. Rh. umbenannt)
Landkreis Merzig (bis zum 30. September 1920, anschließend aufgeteilt in einen Südteil imSaargebietund einen Nordteil alsRestkreis Merzig-Wadern, 1946 Wiedervereinigung von Stammkreis Merzig und Restkreis Merzig zum Landkreis Merzig-Wadern als Teil des Saarlandes)[19]
In der Provinz war der Landeshauptmann (bis 1897: „Landesdirektor“) ein seit 1875 vom rheinpreußischen Provinziallandtag gewählter Beamter. Er leitete die provinziale Selbstverwaltung und war auf mindestens sechs und höchstens zwölf Jahre zu wählen. Es standen ihm als Hilfsorgane der Landesrat und technische Beamte, insbesondere für das Bauwesen, zur Seite. Die provinziale Selbstverwaltung hatte seit dem 1. Juli 1873 ihren Sitz in Düsseldorf.[20] Dort, unmittelbar am Rheinknie gelegen, war der Amtssitz des rheinischen Landeshauptmanns ab 1911 die Villa Horion neben dem Landeshaus, in welchem die Zentralverwaltung des Rheinischen Provinzialverbandes untergebracht war. Die Landeshauptmänner waren:
Die ersten Provinziallandtage im Königreich Preußen wurden zunächst unter dem Namen „Provinzialstände“ durch das Allgemeine Gesetz wegen Anordnung der Provinzialstände vom 5. Juni 1823[21] angeordnet. Nähere Bestimmungen für die Rheinprovinz enthielt das Gesetz wegen Anordnung der Provinzial-Stände für die Rheinprovinzen vom 27. März 1824.[22] Der Provinziallandtag der Rheinprovinz tagte zwischen 1826 und 1933 und hatte seinen Sitz in Düsseldorf.[23]
Das dortige Vertretungsrecht besaßen lediglich Grundbesitzer. Neben fünf[24] sogenannten Standesherren, ehemaligen Reichsständen, die Virilstimmen besaßen, bestanden die Provinzialstände der Rheinprovinz aus je 25 Vertretern der Ritterschaft (Besitzer von Rittergütern), der Städte und der ländlichen Grundbesitzer.
Am 15. Dezember 1933 wurde das „Gesetz zur Auflösung der Provinziallandtage“ verkündet. Die Provinzialverwaltung wurde dem Oberpräsidenten von Lüninck in Koblenz angegliedert, der fortan die Aufgaben und Zuständigkeiten des aufgelösten Provinziallandtags übernahm und den Landeshauptmann zu seinem ständigen Vertreter bei der Provinzialverwaltung bestellte. Dienstsitz blieb Düsseldorf.
Nachdem die Rheinprovinz als preußisches Gebiet hinzugekommen war, wurde vom preußischen Staat ein Straßenbauprogramm größeren Ausmaßes zur Verbesserung von Infrastruktur und Wirtschaft aufgelegt. So wurde beispielsweise entlang des Rheins eine neue durchgehende Uferstraße gebaut. Ein Teilstück zwischen Bingen und Koblenz wurde bereits zuvor von den Franzosen fertiggestellt. Zur Entfernungsanzeige wurden dabei preußische Meilensteine aufgestellt, die größtenteils auch heute noch erhalten geblieben sind.
An den öffentlichen Schulen, in denen 520.940 Kinder beschult wurden, waren 2512 Lehrer und 840 Lehrerinnen angestellt. 12.312 Kinder besuchten Privatschulen. Die Schulaufsicht wurde durch Schul- und Kirchenräte bei den Bezirksregierungen wahrgenommen.
Die „Provinzial Rheinland Holding – Ein Unternehmen der Sparkassen“ führt seit 2002 als Wettbewerbsunternehmen in der Form einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts im Bundesland Nordrhein-Westfalen im Gebiet des Landschaftsverbandes Rheinland und im Bundesland Rheinland-Pfalz im Gebiet der ehemaligen Regierungsbezirke Koblenz und Trier in den Grenzen vom 31. Dezember 1966 (jetzt: regionaler Zuständigkeitsbereich der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord) die Tätigkeiten der „Provinzial-Feuerversicherungsanstalt der Rheinprovinz“ und der „Provinzial-Lebensversicherungsanstalt der Rheinprovinz“ fort. Noch bis zum September 2005 nannte sich die Deutsche Rentenversicherung Rheinland „LVA (Landesversicherungsanstalt) Rheinprovinz“, was auf die alte preußische Provinz zurückgeht.[27]
In zahlreichen Orten des Rheinlands und des Saarlands gibt es bis heute den Straßennamen „Provinzialstraße“ für jetzige Landes- oder Bundesstraßen, deren Straßenbaulast von der Provinzverwaltung der Rheinprovinz getragen wurde.
Wilhelm Hackmann: Beschreibung der Rheinprovinz in Skizzen und Bildern. Essen 1903 (dilibri).
Victor Steinecke: Landeskunde der Rheinprovinz. Leipzig 1907 (dilibri)
Gustav Croon: Der Rheinische Provinziallandtag bis zum Jahre 1874. Köln/Bonn 1974 (Nachdruck von 1918).
Max Bär: Behördenverfassung der Rheinprovinz seit 1815. Bonn 1919.
Horst Romeyk: Verwaltungs- und Behördengeschichte der Rheinprovinz 1914–1945. Düsseldorf 1985.
Dieter Kastner, Vera Torunsky: Kleine Rheinische Geschichte, 1815–1986. Köln 1987.
Georg Mölich, Veit Veltzke, Bernd Walter: Rheinland, Westfalen und Preußen – eine Beziehungsgeschichte, Aschendorff-Verlag Münster 2011, ISBN 978-3-402-12793-3
Die Rheinprovinz der preussischen Monarchie, oder die Beschreibung der systematischen Einteilung in Regierungsbezirke: ein historisch-geographisch-statistisches Handbuch zum Gebrauch aller Stände. Werbrunn, Düsseldorf 1833 (Digitalisierte Ausgabe der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf).
Stenographischer Bericht über die Verhandlungen des … Rheinischen Provinzial-Landtages. Düsseldorf, 17.1864 – 80.1933 (Digitalisierte Ausgabe).
Georg von Hauer: Ueber eine allgemeine Communal-Verfassung der Rheinprovinz in Verbindung mit der revidirten Städte-Ordnung vom 17. März 1831: mit d. Entwurf einer Gemeinde-Ordnung. Bachem, Köln a. R. 1833 (dilibri Rheinland-Pfalz).
Übersicht über den Inhalt der kleineren Archive der Rheinprovinz. Behrendt [u. a.], Bonn 1899 (Digitalisat).
Kirchen-Ordnung für die evangelischen Gemeinden der Provinz Westphalen und der Rhein-Provinz. Bädeker, Koblenz 1835 (Digitalisat)
↑Verordnung Nr. 46. Auflösung der Provinzen des ehemaligen Landes Preußen in der Britischen Zone und ihre Neubildung als selbständige Länder. In: verfassungen.de. 23. August 1946, abgerufen am 1. Februar 2013.
↑Königreich Preußen. In: gemeindeverzeichnis.de, abgerufen am 26. September 2023 (Preußische Provinzen 1910).
↑Statistisches Bureau zu Berlin (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des preußischen Staats. Duncker & Humblot, Berlin 1821 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑Königliches Statistisches Bureau (Hrsg.): Mittheilungen des Statistischen Bureau's in Berlin, Band 2. Einwohnerzahlen der Kreise. 1849 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑Michael Rademacher: Preußische Provinz Hohenzollern. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 14. Mai 2023.
↑Zur fünften Virilstimme vgl. Allerhöchste Kabinettsorder, wegen Verleihung einer Virilstimme im ersten Stande der rheinischen Provinzialstände an den Fürsten von Hatzfeld vom 15. März 1825, PrGS 1825, 21
↑Vgl. Programme der Gymnasien. In: Leipziger Repertorium der deutschen und ausländischen Literatur 2/IV (1844), S. 521–558, bes. S. 535–537 (Google-Books).
↑1900 als „Preußische Höhere Fachschule für die Textilindustrie“ nach München-Gladbach verlegt.