Share to: share facebook share twitter share wa share telegram print page

 

Nachtragshaushalt

Unter einem Nachtragshaushalt versteht man die nachträgliche Änderung eines bereits vom Parlament verabschiedeten Haushaltsgesetzes des Bundes oder eines Bundeslandes bzw. einer Haushaltssatzung von Gebietskörperschaften oder anderen öffentlichen Haushalten (Sondervermögen, Fonds Deutsche Einheit, ERP-Fonds, Öffentliche Stiftungen etc.) bei einer unerwarteten Abweichung vom Haushaltsplan im laufenden Haushaltsjahr.[1] Beim Haushalt der Europäischen Union wird gleichbedeutend die Bezeichnung Berichtigungshaushalt verwendet.[2]

Ein Ergänzungshaushalt ist dagegen die nachträgliche Änderung eines noch nicht verabschiedeten, noch im Beratungsverfahren befindlichen Haushaltsentwurfs.[3]

Bedeutung

In der Bundesrepublik Deutschland muss ein Nachtragshaushalt wie ein originäres Budget vom Finanzminister aufgestellt, vom Kabinett verabschiedet, vom Haushaltsausschuss beraten, vom Parlament beschlossen und – soweit es den Bundeshaushalt betrifft – vom Bundesrat angenommen werden. Die gesetzliche Grundlage für das Verfahren bildet die Bundeshaushaltsordnung (§ 33 BHO). Anstelle von unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die im Einzelfall der Zustimmung des Bundesministers der Finanzen bedürfen (Art. 112 GG, § 37 BHO), wahrt ein Nachtragshaushalt das Budgetrecht des Parlaments.[4]

Ein Nachtragshaushalt ist insbesondere bei Mehrausgaben aufzustellen, die nicht bis zum nächsten Haushaltsgesetz zurückgestellt werden können und einen im Haushaltsgesetz für über- und außerplanmäßige Ausgaben festzulegenden Betrag überschreiten. Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 des Haushaltsgesetz 2020 liegt diese Grenze bei 5 Mio. Euro.[5]

Die veränderten Ausgabeermächtigungen können darauf zurückgehen, dass

  • die Haushaltseinnahmen nicht so hoch ausfallen, wie ursprünglich geplant, also erheblich hinter den Ansätzen zurückbleiben (z. B. Steuern, Zölle) oder
  • die Haushaltsausgaben in einem Maße ansteigen, dass diese nicht durch kurzfristige Sparmaßnahmen an anderen Stellen wieder ausgeglichen werden können bzw. neue Haushaltsausgaben entstehen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Etats nicht vorausgesehen werden konnten.

Die anlässlich der COVID-19-Pandemie verabschiedeten Nachtragshaushalte des Bundes sind mit einer Neuverschuldung in Höhe von insgesamt über 218 Mrd. Euro die umfangreichsten in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland[6][7] und um ein Vielfaches höher als der deutsche Nachtragshaushalt nach der Weltfinanzkrise 2007–2008,[8] der eine zusätzliche Nettokreditaufnahme in Höhe von 18,3 Mrd. Euro vorsah.[9][10]

Wiktionary: Nachtragshaushalt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. vgl. Bodo Leibinger, Doris Blau: Das Haushaltsrecht des Bundes - Eine Einführung Bundesakademie für öffentliche Verwaltung im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat 2020, S. 158.
  2. Berichtigungshaushalt Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft, abgerufen am 10. September 2020.
  3. Nachtragshaushalt Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft, abgerufen am 10. September 2020.
  4. Über- und außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsrecht Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, 21. Oktober 2005.
  5. Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020) vom 21. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2890), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juli 2020 (BGBl. I S. 1669) geändert worden ist.
  6. Nachtragshaushalt 2020 beschlossen - Bund geht massiv gegen Krisenfolgen vor Bundesministerium der Finanzen, 23. März 2020.
  7. Bundestag beschließt zweiten Nachtragshaushalt in der Corona-Krise Deutscher Bundestag, 2. Juli 2020.
  8. Christian Reiermann: Nachtragshaushalt: Steinbrück macht sich für Rekordverschuldung stark Der Spiegel, 20. Mai 2009.
  9. Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 (Nachtragshaushaltsgesetz 2009), BGBl. I S. 406
  10. Bundesrat billigt Nachtragshaushalt bundesrat.de, 20. Februar 2009.
Kembali kehalaman sebelumnya


Index: pl ar de en es fr it arz nl ja pt ceb sv uk vi war zh ru af ast az bg zh-min-nan bn be ca cs cy da et el eo eu fa gl ko hi hr id he ka la lv lt hu mk ms min no nn ce uz kk ro simple sk sl sr sh fi ta tt th tg azb tr ur zh-yue hy my ace als am an hyw ban bjn map-bms ba be-tarask bcl bpy bar bs br cv nv eml hif fo fy ga gd gu hak ha hsb io ig ilo ia ie os is jv kn ht ku ckb ky mrj lb lij li lmo mai mg ml zh-classical mr xmf mzn cdo mn nap new ne frr oc mhr or as pa pnb ps pms nds crh qu sa sah sco sq scn si sd szl su sw tl shn te bug vec vo wa wuu yi yo diq bat-smg zu lad kbd ang smn ab roa-rup frp arc gn av ay bh bi bo bxr cbk-zam co za dag ary se pdc dv dsb myv ext fur gv gag inh ki glk gan guw xal haw rw kbp pam csb kw km kv koi kg gom ks gcr lo lbe ltg lez nia ln jbo lg mt mi tw mwl mdf mnw nqo fj nah na nds-nl nrm nov om pi pag pap pfl pcd krc kaa ksh rm rue sm sat sc trv stq nso sn cu so srn kab roa-tara tet tpi to chr tum tk tyv udm ug vep fiu-vro vls wo xh zea ty ak bm ch ny ee ff got iu ik kl mad cr pih ami pwn pnt dz rmy rn sg st tn ss ti din chy ts kcg ve 
Prefix: a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9