Aufteilungen nach Frequenz, Wellenlänge oder Nutzung sind üblich. International sind verschiedene Bezeichnungen der Frequenzbänder in Gebrauch, deren Grenzen oft willkürlich nach dem aktuellen Erkenntnisstand in der Hochfrequenzphysik festgelegt wurden. In einer neuen Standardisierung durch die IEEE[1] werden die Frequenzbänder systematisch gemäß den unterschiedlichen Eigenschaften der Frequenzen mit folglich logarithmisch ansteigender Bandgröße eingeteilt. Teilweise werden aber in der Literatur noch traditionelle Frequenzbandbezeichnungen benutzt, die in den nachfolgenden Tabellen spezifiziert sind.
Elektrische Leitungen, die mit niederfrequenten technischen Wechselströmen beschickt werden, sind auf Grund ihrer im Vergleich zur Wellenlänge (mehrere 1000 km!) geringen Länge sehr schlechte Strahler. Allerdings gelingt durch hohe Windungszahlen und sehr massive magnetische Kopplung (Weicheisen- oder Ferrit-Kern) gute Energieübertragung im Transformator.
Der Übergang von Hertzschen Wellen (Wellenlängen zwischen 10 km und 1 cm) zur Infrarotstrahlung wird u. a. von der Art der Detektion geprägt. Hertzsche Wellen werden durch Antennen detektiert, die eine Hochfrequenz liefern. Infrarot (und höhere Frequenzen) werden durch ihre Wärmewirkung bzw. durch Ionisierung von Molekülen und Atomen detektiert.
Physikalische Implikationen
Die Auswahl eines Frequenzbands hat nicht nur Bedeutung für die erforderliche technische Ausrüstung, sie wirkt sich auch auf die Ausbreitungsbedingungen der darin übertragenen Signale aus. Im funktechnisch genutzten Spektrum kann man grob folgende Teile (mit fließenden Übergängen) unterscheiden:
Niedrige Frequenzen haben eine große Reichweite durch Bodenwellen-Ausbreitung.
Kurzwellen eignen sich wegen der Reflexion ihrer Raumwelle an Schichten der Ionosphäre für sehr große Reichweiten, eine KW-Funkstelle kann im Optimalfall Verbindung mit allen Kontinenten herstellen. Dafür sind hier die Bedingungen sehr wechselhaft, abhängig vom Funkwetter und je nach Frequenzband verschieden.
Höhere Frequenzen (mit Übergang im Meterwellenbereich) verhalten sich quasioptisch, also ähnlich wie sichtbares Licht. Sie haben somit eine deutlich kleinere Reichweite (idealtypisch bis zum Radiohorizont), dafür treten kaum Feldstärkeschwankungen auf.
Bei sehr hohen Frequenzen (Millimeterwellen und kürzer) wird die Ausbreitung außerdem durch Bestandteile der Luft beeinträchtigt.
Rundfunk
Für die Rundfunkfrequenzbereiche oberhalb von 30 MHz werden üblicherweise Kurzbezeichnungen verwendet.
Diese Rundfunkbänder werden mit römischen Zahlen von I bis V bezeichnet.
Die Bandgrenzen sind in verschiedenen Quellen und internationalen Abkommen definiert. Historisch bedingt weichen diese Frequenzangaben zum Teil voneinander ab.
Ob der jeweilige Frequenzbereich für den Rundfunk überhaupt nutzbar ist und auch tatsächlich genutzt wird, ist wiederum von Land zu Land unterschiedlich.
Terrestrische Rundfunkbänder und ihre Bezeichnungen bei der ITU und CEPT
Terrestrische Rundfunkbänder (Frequenzangaben in MHz)
Zusätzlich zu den von der ITU für Rundfunk vorgesehenen Bänder I bis V gibt es noch das so genannte OIRT-Band. Dieses wird seit langer Zeit von einigen Mitgliedsländern der OIRT in Osteuropa zur Verbreitung von FM-Hörfunk verwendet. Es reicht von 65,9 MHz bis 73,1 MHz und überschneidet sich von 65,9 MHz bis 68 MHz mit dem Rundfunkband I. Heute findet es nur noch in wenigen Ländern (z. B. in Russland, Belarus und der Ukraine) Verwendung.
Japanisches VHF-Rundfunkband
In Japan reicht das UKW-Band von 76 bis 95 MHz; das unmittelbar daran anschließende japanische Fernsehband I reicht von 90 bis 108 MHz (drei Analogkanäle). Die Obergrenze wurde 2014 von 90 auf 95 MHz angehoben.
1,5-GHz-Band („L-Band“)
Oberhalb von Band V ist das 1,5-GHz-Band – das sogenannte L-Band – für terrestrische Rundfunkanwendungen vorgesehen. Hier hat sich noch keine Fortschreibung der oben genannten Nomenklatur mittels römischer Zahlen durchgesetzt. Vermutlich deshalb, weil dieser Frequenzbereich nur auf europäischer Ebene (CEPT) und nicht auf größerer, internationaler Ebene (ITU) für den terrestrischen Rundfunk überplant worden ist. Der Begriff „L-Band“ ist keine offizielle Bezeichnung für diesen Rundfunkfrequenzbereich. Er leitet sich vom Radar-Frequenzbereich „L“ ab (1 bis 2 GHz).[8]
Terrestrische Nutzung der Rundfunkbänder oberhalb 30 MHz in Europa
Im Zweiten Weltkrieg dienten Hochfrequenzen im GHz-Bereich der Radar-Ortung. Zur Geheimhaltung erhielten die Frequenzbänder zufällig ausgewählte Buchstaben. So war L möglicherweise die Abkürzung für long-band, S für short, C für compromise between L and S. Die Abkürzungen K und Ku (früher auch als Ku geschrieben) gehen auf die deutschen Bezeichnungen kurz und kurz-unten zurück. Heute kennzeichnen die Buchstaben auch die Sendebereiche von Satelliten.
Die ITU versucht, die Frequenzzuordnungen zu den Frequenzbandnamen zu vereinheitlichen:
Die in NATO-Europa verbindlichen Bezeichnungen für Frequenzbänder sind im ARFA-Handbuch veröffentlicht. Diese finden auch Verwendung bei grenzüberschreitenden Frequenznutzungen mit Nachbarländern oder UN-Missionen mit NATO-Beteiligung.[11] Zudem sind diese Bezeichnungen weitgehend kompatibel mit den US-Streitkräften.
Dies sind Zuweisungen bis 137 MHz aus den Tabellen in Kapitel 5 der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk/Radioreglement), aufgelistet vorzugsweise mit den Frequenzangaben für ITU-Region 1 (in der die deutschsprachigen Länder liegen), ggf. mit Hinweis auf Abweichungen bei anderen ITU-Regionen. Allerdings sind in der VO Funk zahlreiche Sonderregelungen aufgeführt, einschließlich solcher, die Ländern in ihren landeseigenen Frequenzplänen Abweichungen erlauben. Gegebenenfalls können also, je nach den Ausbreitungsbedingungen insbesondere im Kurzwellenbereich, auf einer Frequenz Signale zu empfangen sein, die im eigenen Land dafür nicht vorgesehen ist.
Der Übersicht halber sind in der Tabelle Funkdienste zusammengefasst, Prioritäten (bei sich überlappenden Bereichen) ignoriert und Zuweisungen für Feste und Bewegliche Funkdienste weggelassen worden, die nicht ausdrücklich auf Flug- oder Seefunkdienst beschränkt sind.
Stand: überwiegend nach der Weltfunkkonferenz 2019 (VO Funk Ausgabe 2020, Deutschland Januar 2021, Österreich 16. Dezember 2016, Schweiz 1. Januar 2021).
erst ab 37750; 32475–34325, 34475–35825 und 36610–38125 Funkmikrofone; 35005–35205 und 35815–35915 Fernsteuerung von Flugmodellen
Ortung
39 000
39 500
Nicht Region 2; Region 3 39500–40000
Hier nicht
Weltraumforschung
39 986
40 020
Hier nicht
ISM-Band
40 660
40 700
Funkanwendungen geringer Reichweite, Fernsteuerung von Modellen; Letzteres auch 40710–40740, 40760–40790, 40810–40840, 40860–40890, 40910–40940 und 40960–40990
↑CEPT: FINAL ACTS of the CEPT T-DAB Planning Meeting (3) Maastricht, 2002
↑CEPT: FINAL ACTS of the CEPT T-DAB Planning Meeting (4) Maastricht, 2002
↑ITU: Final Acts of the Regional Radiocommunication Conference for planning of the digital terrestrial broadcasting service in parts of Regions 1 and 3, in the frequency bands 174-230 MHz and 470-862 MHz (RRC-06) Geneva, 15 May–16 June 2006
↑ abcITU: Recommendation ITU-R V.431-7: Nomenclature of the Frequency and Wavelength Bands Used in Telecommunications
↑ abMeinke, Friedrich-Wilhelm Gundlach: Taschenbuch der Hochfrequenztechnik, 4. Auflage 1985, Springer-Verlag: Seite A2
↑NATO Allied Radio Frequency Agency (ARFA) HANDBOOK – VOLUME I; PART IV – APPENDICES, … G-2, … NOMENCLATURE OF THE FREQUENCY AND WAVELENGTH BANDS USED IN RADIOCOMMUNICATION.
↑ abWhitaker: Handbook of Broadcast Engineering. McGraw-Hill, 2005