Das Amt Ferndorf war ein Amt im Kreis Siegen in Nordrhein-Westfalen. Es verwaltete bis zum 31. Dezember 1968, vor der kommunalen Neuordnung, ein heute größtenteils zur Stadt Kreuztal gehörendes Gebiet mit zuletzt zehn eigenständigen Gemeinden.
Bis Anfang des 19. Jahrhunderts gehörte das Verwaltungsgebiet des späteren Amtes Ferndorf zum Fürstentum Siegen. Ferndorf war Sitz eines Gerichtes.[1] Das Amt hatte seinen Ursprung in der Zeit der Zugehörigkeit zum Großherzogtum Berg (1806–1813), als die Verwaltung in dieser Region nach französischem Vorbild neu geregelt wurde und die „Mairie Ferndorf“ im Kanton Netphen des Département Sieg für die Verwaltung der umliegenden Dorfer eingerichtet wurde.[2]
Auf der Grundlage der westfälischen „Landgemeinde-Ordnung“ von 1841 wurde 1843 aus der Bürgermeisterei Ferndorf das Amt Ferndorf gebildet.[4]
1865 beschloss die Amtsvertretung, dass das Amtshaus nicht in Ferndorf, sondern in der Nähe des Bahnhofs Kreuztal in der Gemeinde Ernsdorf errichtet wurde.
Zum 1. Dezember 1885 hatte das Amt Ferndorf eine Fläche von 69,5 km², auf der 7857 Einwohner lebten.[5]
Blasonierung: „Von Gold (Gelb) und Blau erhöht geteilt; im oberen Feld hervorbrechend ein goldener (gelber) rotbewehrter, von sieben Schindeln begleiteter Löwe, im unteren ein blaues liegendes Hifthorn.“[9]
Wappenbegründung: Das Wappen wurde am 17. August 1937 vom Oberpräsidenten der Provinz Westfalen genehmigt. Der nassauische Löwe umgeben von Schindeln sowie die Farben Blau und Gold entstammen dem Wappen des Hauses Nassau, frühere Landesherren über das Amtsgebiet. Das Hifthorn entstammt Siegeln der Gemeinden Ferndorf und Krombach aus dem Jahre 1470.
1Zum 1. Dezember 1960 wurden Bockenbach und Stendenbach nach Eichen eingemeindet.
Einzelnachweise
↑Johannes von Arnoldi: Geschichte der Oranien-Nassauischen Länder und ihrer Regenten. Band 1, Neue Gelehrtenbuchhandlung zu Dillenburg, 1799, S. 49. (Google Books)
↑T. Hundt, G. Gerlach, F. Roth, W. Schmidt: Beschreibung der Bergreviere Siegen I, Siegen II, Burbach & Müsen. Bonn 1887.
↑Stephanie Reekers: Die Gebietsentwicklung der Kreise und Gemeinden Westfalens 1817–1967. Aschendorff, Münster Westfalen 1977, ISBN 3-402-05875-8, S.254.
↑Gesetz über die Eingliederung der Gemeinden Bockenbach und Stendenbach in die Gemeinde Eichen vom 8. November 1960
↑Martin Bünermann: Die Gemeinden des ersten Neugliederungsprogramms in Nordrhein-Westfalen. Deutscher Gemeindeverlag, Köln 1970, DNB456219528.