AlbertinerDie Albertiner sind eine Linie des deutschen Fürstengeschlechts der Wettiner. Der Name leitet sich ab vom Stammvater der Linie, Herzog Albrecht dem Beherzten. Die Albertiner regierten von 1485 bis 1918 als Herzöge, Kurfürsten und Könige in Sachsen. Entstehung der albertinischen Linie der WettinerErnst und Albrecht von Sachsen, die beiden Söhne des Kurfürsten Friedrich II. (1412–1464), regierten ihr väterliches Erbe zunächst lange gemeinsam, wobei Ernst als der Ältere die Kurfürstenwürde besaß. 1485 nahmen die beiden Brüder die Teilung ihrer Länder vor (Leipziger Teilung). Albrecht und seine Nachkommen erhielten ein eigenes Territorium mit Dresden als Zentrum, das sie von nun an als Herzöge von Sachsen regierten. Während der ernestinische Kurfürst Friedrich der Weise die Reformation unterstützte, versuchte der albertinische Herzog Georg der Bärtige diese in seinem Gebiet zu verhindern. Erst sein Bruder Heinrich der Fromme (1538–1541), welcher Georg als Herzog nachfolgte führte die Reformation auch im albertinischen Sachsen ein. Erwerb der KurwürdeObgleich auch der Albertiner Moritz von Sachsen Protestant war, stellte er sich 1546 auf die Seite Kaiser Karls V. gegen die evangelischen Fürsten des Schmalkaldischen Bundes unter Führung seines ernestinischen Vetters Johann Friedrich. Nach der Niederlage der Protestanten im Schmalkaldischen Krieg erhielt er vom Kaiser 1547 die Kurwürde und große Teile der ernestinischen Länder als Belohnung für seine Dienste. Seitdem waren die Albertiner die führende Linie des Gesamthauses Wettin. Die in der Leipziger Hauptteilung von 1485 zwischen den Ernestinern und Albertinern vereinbarte gemeinsame Münzprägung wurde endgültig aufgegeben. Der neue albertinische Kurfürst Moritz münzte nur noch in seinem eigenen Namen (Sächsische Münztrennung).[1] Die Albertiner als polnische KönigeDem albertinischen Kurfürsten Friedrich August dem Starken gelang es 1697, den polnischen Thron zu besteigen. Eine Voraussetzung für die polnische Königswürde war die Konversion Augusts von der evangelisch-lutherischen Konfession zum Katholizismus. Friedrich August gelang es, Polen für seinen Sohn August III. abzusichern. Nach dessen Tod konnte diese Würde jedoch nicht mehr von den Wettinern gehalten werden. Albertiner als Könige von Sachsen1806 ernannte Napoleon I. den sächsischen Kurfürsten Friedrich August III. zum König von Sachsen. Er nannte sich seitdem König Friedrich August I. von Sachsen. 1807 bis 1815 war er Herzog von Warschau. Nach dem Wiener Kongress verlor Sachsen über die Hälfte seines Territoriums an Preußen, darunter auch den alten sächsischen Kurkreis um Wittenberg (preußische Provinz Sachsen). In der Novemberrevolution von 1918 wurde der letzte Albertiner, König Friedrich August III., gestürzt. Albertinische NebenlinienKurfürst Johann Georg I. verfügte 1652 in seinem Testament die Teilung der albertinischen Länder, damit seine drei nachgeborenen Söhne August, Christian und Moritz mit eigenen Fürstentümern ausgestattet werden konnten. Die Teilung wurde einige Monate nach dem Tod Johann Georgs I. im April 1657 zu Dresden vollzogen. Es entstanden die vom sächsischen Kurstaat abgetrennten Herzogtümer
Bis Mitte des 18. Jahrhunderts waren alle albertinischen Nebenlinien ausgestorben und ihre Länder wieder mit Kursachsen vereinigt. Nachfolgestreit bei den AlbertinernFriedrich Christian von Sachsen war nach dem Tod von Friedrich August 1932 Chef des Hauses Wettin Albertinische Linie. Als Chef des Hauses nannte er sich ab 1932 Friedrich Christian Markgraf von Meißen. Er starb 1968. Ihm folgte Maria Emanuel Markgraf von Meißen. Alexander von Sachsen-Gessaphe (* 1954) wurde als ältester Sohn von Roberto de Afif (der sich „Fürst von Gessaphe“ nannte) und Maria Anna Prinzessin von Sachsen geboren. Er und seine Brüder erhielten durch Namensänderung den Namen „Prinz von Sachsen-Gessaphe“. Im Jahr 1999 wurde er von seinem Onkel Maria Emanuel Markgraf von Meißen, dem damaligen Chef des Hauses Wettin und Bruder von Maria Anna, adoptiert und nahm dessen amtlichen Namen „Prinz von Sachsen Herzog zu Sachsen“ an. Sein Adoptivvater war der Sohn von Friedrich Christian von Sachsen und der Enkel von Friedrich August III. von Sachsen, der bis 1918 der letzte König von Sachsen war. Da Maria Emanuel Markgraf von Meißen und sein Bruder Albert von Sachsen keine Nachkommen hatten und die Vettern aus der „Moritzburger Linie“ aus unebenbürtigen Verbindungen stammten, erwog Maria Emanuel zunächst die Adoption des Sohnes seiner Schwester Mathilde, Johannes von Sachsen-Coburg und Gotha, einem Angehörigen der ernestinischen Linie, der jedoch 1987 bei einem Skiunfall ums Leben kam. Im Mai 1999 adoptierte er seinen Neffen Alexander, Sohn seiner Schwester Maria Anna. Deren Ehemann Roberto de Afif behauptete, libanesisch-maronitischem Adel zu entstammen und führte ohne genealogischen Nachweis den Titel „Prinz von Gessaphe“ zu. Maria Emanuel erklärte diesen Neffen nach einer notariell beglaubigten Übereinkunft der meisten Mitglieder des Haus Wettin Albertinische Linie e. V. gemäß den Satzungen des Hauses Wettin zu seinem unmittelbaren Nachfolger als Hauschef.[2] Der Bruder des Adoptierten, der Jurist Karl August Prinz von Sachsen-Gessaphe, verfasste dazu ein unterstützendes Rechtsgutachten.[3] Den Ausschlag für den Neffen bei der Nachfolge hatte wohl dessen Eheschließung mit Gisela Prinzessin von Bayern gegeben. Albert von Sachsen (1934–2012), der Bruder von Maria Emanuel von Sachsen, bestritt später den Anspruch Alexanders von Sachsen-Gessaphe und reklamierte für sich den Titel „Markgraf von Meißen“, unter Bevorzugung seines Großneffen Rüdiger (1953–2022) als Nachfolger. Rüdiger von Sachsen war der Sohn von Timo von Sachsen, Enkel von Ernst Heinrich von Sachsen und Urenkel des letzten sächsischen Königs Friedrich August III. Da die wettinische Abkunft des „Prinzen von Sachsen-Gessaphe“ nur durch seine Mutter begründet und er somit kein agnatischer Wettiner ist, wird diese Erbverfügung von den (nach den Wettiner Hausgesetzen unebenbürtigen) Nachkommen des Prinzen Ernst Heinrich von Sachsen angefochten.[4][5][6] Maria Emanuels Bruder Albert wurde von verschiedenen Seiten gedrängt, seine notariell beglaubigte Zustimmung zur Nachfolgeregelung zurückzuziehen. In Folge erklärte er sich nach dem Tod seines Bruders Maria Emanuel selbst zum Chef des Hauses Wettin albertinischer Linie; bereits drei Monate später starb er. Ungeachtet der für die Familie geltenden Hausgesetze wollte er im nicht erbberechtigten Rüdiger von Sachsen seinen dynastischen Nachfolger sehen. Rüdiger war ein Enkel des Prinzen Ernst Heinrich von Sachsen. Letzterer lebte mit seinen drei Söhnen Dedo, Gero und dem später unebenbürtig verheirateten Timo bis 1945 auf Schloss Moritzburg. Nach dem Gutachten des Münsteraner Rechtshistorikers Heinz Holzhauer sehen sich Timos Nachfahren, die sich mittlerweile im „Verein Agnaten des Hauses Wettin albertinische Linie e. V.“ zusammengeschlossen haben, als Nachkommen des letzten Sachsenkönigs in direkter männlicher Linie als die einzig rechtmäßigen Nachfolger der albertinischen Linie des Hauses Wettin an, auch wenn ihre und ihres direkten Vorfahren Timos Eheschließungen sie nach den Maßstäben des für die Wettiner geltenden Hausgesetzes als „morganatisch“ von der Erb- und Thronfolge – wie auch von der Mitgliedschaft im Hause Wettin – ausschließen. § 13 des „Königlich Sächsischen Hausgesetzes vom 30. Dezember 1837“ (Königlich Sächsisches Gesetzesblatt, 1838, S. 60ff.) lautet: „Keinem Mitgliede des Königlichen Hauses ist eine Adoption gestattet.“ Daraus folgern Timos Nachfahren: betrachte man die (eigenmächtige) Änderung des Hausgesetzes mit einer Legitimierung nicht ebenbürtiger Ehen als wirksam, die (ebenso eigenmächtige) Hausgesetzänderung Maria Emanuels mit der Abschaffung des uralten Nachfolgegesetzes der Lex Salica (Mannesstammprinzip) indes als unwirksam, so seien die Albertiner im Mannesstamm noch nicht erloschen. Auf Maria Emanuel sei demnach sein Bruder Albert von Sachsen als Oberhaupt der Albertiner und Markgraf von Meißen gefolgt. Da aber auch Alberts Ehe mit Elmira kinderlos blieb, sei auf diesen, gemäß dem männlichen Erbfolgeprinzip wie auch entsprechend seiner Nachfolgebestimmung, Rüdiger, der Sohn seines Cousins Timo Prinz von Sachsen Herzog zu Sachsen als Chef des vormaligen sächsischen Königshauses gefolgt. Rüdiger von Sachsen erklärte sich daher zum Haus-Chef, trat die Position jedoch an seinen Sohn, Daniel von Sachsen, ab.[7] Auch das im Jahre 2019 erstellte genealogische Gutachten des Archivars und Genealogen Markus Fugger von dem Rech, das auch dem Deutschen Adelsrechtsausschuss vorliegt, spricht sich eindeutig für Rüdiger von Sachsen resp. für dessen Sohn Daniel von Sachsen als Haus-Chef aus. Fugger führt im Wesentlichen an, dass Rüdiger und Daniel von Sachsen als einzige der als Haus-Chef in Frage kommenden Personen in direkter Linie vom letzten sächsischen König abstammen. Alexander von Sachsen-Gessaphe sei aufgrund seiner Adoption adelsrechtlich kein Mitglied des Hauses Wettin, außerdem fehle der genealogische Nachweis seines Adelstandes. Zusammenfassend urteilt Fugger: „Da es im Hause Wettin nur noch eine Linie gibt, die im direkten Mannesstamm vom letzten sächsischen König abstammt, wiegt die im wettinischen Hausgesetz geforderte Ebenbürtigkeit der Ehepartnerinnen und Ehepartner der Angehörigen des Hauses Wettin als Mangel somit weniger schwer als das Adoptionsverbot, da adelsrechtlich nach wie vor gilt: »Adoption nobilitiert nicht«. Außerdem ist es nur in direkter männlicher Stammlinie vom letzten König abstammenden Personen möglich, die Stellung als Chef des Hauses einzunehmen, jedenfalls so lange, als wie solche Personen am Leben sind.“ Nach Einschätzung des Deutschen Adelsrechtsausschusses ist nach den Maßstäben des historischen Hausgesetzes keine lebende Person mehr adelsrechtlich befugt, den Titel eines „Markgrafen von Meißen“ zu führen.[8] Auch „Königliche Hoheit“ sollte sich demnach von den lebenden Nachkommen der Albertinischen Wettiner niemand nennen.[9] Rüdiger Prinz von Sachsen hat daraufhin (im Unterschied zu seinem Vetter 2. Grades Alexander) vorerst davon abgesehen, den (heute ohnehin nur inoffiziellen) Titel Markgraf von Meißen zu führen. Die Frage der Wirksamkeit der Hausgesetzänderungen hat der Deutsche Adelsrechtsausschuss in seinem Zwischengutachten jedoch noch nicht abschließend bewertet.[10] Ranghöchster Vertreter des Hauses Wettin sei daher nun der Ernestiner Michael-Benedikt von Sachsen-Weimar-Eisenach als nachfolgeberechtigter Chef des Gesamthauses Wettin: Die sächsisch-thüringische Teilung des Hauses Wettin, die die Brüder Herzog Albrecht (1443–1500) und Kurfürst Ernst (1441–1486) 1485 vollzogen haben, sei seit dem Tod von Maria Emanuel Markgraf von Meißen bzw. seines Bruders Albrecht Joseph (Albert) Markgraf von Meißen im Jahr 2012 beendet. Das dynastische Haus Wettin beschränke sich jetzt nur noch auf die thüringischen Linien, deren linienältester Chef Michael-Benedikt von Sachsen-Weimar-Eisenach ist.[11] Dieser ist freilich ebenso wenig hausgesetzmäßig verheiratet wie seine voraussichtlichen Nachfolger aus der Weimarer Linie. Die Oberhäupter der drei noch existierenden ernestinischen Familienzweige (des Großherzoglichen Hauses Sachsen-Weimar-Eisenach, des Herzoglichen Hauses Sachsen-Coburg und Gotha und des Herzoglichen Hauses Sachsen-Meiningen) stellten in einer Erklärung vom 23. Juni 2015 für sich und ihre Häuser „nach den maßgeblichen Grundsätzen des historischen Fürsten- und Hausrechts“ fest, dass Alexander Prinz von Sachsen (vormals Alexander Prinz von Sachsen-Gessaphe bzw. Alexander Afif) als adoptierter Prinz von Sachsen nicht dem Adel angehöre, sondern nicht-adeliger Namensträger sei, dass er nicht Mitglied des Hauses Wettin sei und dass er dem 2012 verstorbenen Markgrafen Maria Emanuel von Meißen, Prinz von Sachsen, Herzog zu Sachsen, weder als Oberhaupt der Albertinischen Linie des Hauses Wettin (vormals Königliches Haus Sachsen) noch als Träger des diese Hauschef-Würde kennzeichnenden Titels Markgraf von Meißen nachgefolgt sei.[12] Hinter dem Streit steht nicht nur die Auseinandersetzung um das Mannesstammprinzip des salischen Erbfolgerechts und um letztlich obsolete Ebenbürtigkeitsfragen (obsolet angesichts der Heiratspraxis heutiger Thronfolger und Monarchen), die Frage hat vielmehr auch einen konfessionellen Hintergrund, da die Nachfahren des Ernst Heinrich von Sachsen im 20. Jahrhundert zum evangelischen Glauben rekonvertiert sind und damit die Konversion der Albertiner zum Katholizismus (durch August den Starken 1697) für sich rückgängig gemacht haben, wobei sie sich auf das frühe Bekenntnis Heinrichs des Frommen zum Luthertum (von 1536) berufen können. Daher soll Papst Franziskus 2015 durch die Gewährung einer Audienz für den katholischen Alexander Prinz von Sachsen und seine Familie dessen Ansprüche unterstützt haben.[13] StammlisteStammtafelSiehe auchLiteratur
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