Der sächsische KurfürstJohann Georg I. verfügte in seinem Testament vom 20. Juli 1652, dass seine drei jüngeren Söhne Sekundogeniturfürstentümer erhalten sollten. Nachdem der Kurfürst am 8. Oktober 1656 gestorben war, wurde am 22. April 1657 in Dresden der „Freundbrüderliche Hauptvergleich“ sowie 1663 ein weiterer Vergleich geschlossen, in dem die drei Territorien und die zugehörigen Hoheitsrechte endgültig abgegrenzt wurden und bei denen es den Brüdern Johann Georgs II. gelang, einen Teilerfolg hinsichtlich ihrer Souveränitätsbestrebungen zu erzielen. Der Kurfürst hatte weiterhin die Oberhoheit über das Oberhofgericht und Appellationsgericht, die Entscheidung über Krieg und Frieden, Beschickung der Reichstage und der Ständeversammlungen.[1] Es entstanden die Herzogtümer Sachsen-Zeitz, Sachsen-Weißenfels und Sachsen-Merseburg.
Prinz Moritz, der viertälteste Sohn, erhielt das Herzogtum Sachsen-Zeitz, welches zum größeren Teil aus Streubesitz bestand. Einige Landesteile behielten, je nach jeweiligem Recht und Herkommen, zudem bestimmte verwaltungstechnische Eigenheiten. Des Weiteren verblieben alle altschrifftsässigen Rittergüter und Kommunen beim Kurfürstentum Sachsen. Am 10. Juni 1660 erhielt Herzog Moritz von KaiserLeopold I. das Stift Naumburg-Zeitz als Reichslehen zugesprochen.[2] Das Territorium bestand aus folgenden Ämtern:
Der Vogtländische Kreis mit den Ämtern und Städten Plauen, Pausa, Voigtsberg mit einigen Exklaven wie die Stadt Gefell und die Gemeinden Blintendorf, Blankenberg und Sparnberg.
Die 1567/71 an Kursachsen verpfändeten und 1660 endgültig in dessen Besitz übergegangenen Ämter Arnshaugk, Ziegenrück, Weida mit dem Amt Mildenfurth im Neustädtischen Kreis. Dazu gehörten die Städte Auma, Berga/Elster, Neustadt/Orla, Ranis, Triptis, Weida, Ziegenrück und einige Exklaven.
Die Statthalterschaft über die Ballei Thüringen des Deutschen Ordens mit weiteren Liegenschaften.[3] (Herzog Moritz war der Statthalter, die Ballei gehörte aber nicht zum Herzogtum Sachsen-Zeitz)
Bis zur Fertigstellung des Neubaus der Moritzburg in den Folgejahren residierte man provisorisch im Naumburger Stadtschloss (siehe dazu Taler auf den Bau von Schloss Moritzburg in Zeitz). Herzog Moritz hatte ein gutes Verhältnis zu seinem ältesten Bruder Johann Georg II., Kurfürst von Sachsen. Das lag daran, dass der Vater Johann Georg I. den vier Söhnen ein brüderliches Miteinander einschärfte,[4] alle vier Brüder sich an die Buchstaben des Testaments des Vaters hielten, die Oberhoheit des Kurfürstentum Sachsen von den drei jüngeren Brüdern weitgehend anerkannt wurde. Dies dokumentiert auch die festliche Zusammenkunft von 1678 der albertinischen Herzöge in der Dresdner Residenz.[5] Das gute Miteinander änderte sich aber mit dem Generationenwechsel und dem Tod der 4 Brüder. Auf der einen Seite kündigte Kurfürst Johann Georg III., der sächsische Mars, 1680 in der Bautzener Erklärung den Freundbrüderlichen Hauptvergleich und fühlte sich dem Testament seines Großvaters nicht mehr verpflichtet. Auf der anderen Seite strebte Herzog Moritz Wilhelm eine erweiterte Souveränität an, die z. B. Sitz und Stimmrecht auf dem Reichstag und beeinflusst durch seine Gemahlin Maria Amalia von Brandenburg, eine pro-preußische Politik beinhaltete.[6] Dies führte zu nachhaltigen Konflikten. Die Linie starb als erste der drei Sekundogenituren im Jahr 1718 aus, da die männlichen Erben Prinz Christian August und Prinz Moritz Adolf Karl in den geistlichen Stand eingetreten waren. Zuvor war der Erbprinz Friedrich August frühzeitig mit 9 Jahren 1710 verstorben. Damit fiel das Herzogtum an das Kurfürstentum Sachsen zurück.
Christian August (1666–1725), Prinz von Sachsen-Zeitz, Kardinal-Erzbischof von Gran sowie Kaiserlicher Prinzipalkommissar
Erdmuth Dorothea (1661–1720), Prinzessin von Sachsen-Zeitz und durch Heirat Herzogin von Sachsen-Merseburg
Maria Amalia (1670–1739), Prinzessin und Markgräfin von Brandenburg aus dem Hause Hohenzollern und durch Heirat Herzogin des kursächsischen Sekundogenitur-Fürstentums Sachsen-Zeitz.
Dorothea Wilhelmine (1691–1743), Prinzessin von Sachsen-Zeitz und durch Heirat Landgräfin von Hessen-Kassel
Bedeutende Persönlichkeiten am Hof von Sachsen-Zeitz
Christoph Cellarius (1638–1707), übernahm 1676 die Leitung der Stiftsschule in Zeitz und verschaffte ihr hohes Ansehen, später Professor für Rhetorik und Geschichte an der neu gegründeten Friedrichs-Universität in Halle. Durch seine Veröffentlichungen förderte er die lateinische Sprachwissenschaft.
Johann Sebastian Mitternacht (1613–1679), war ein deutscher Theologe, Rhetoriker, Pädagoge, Dramatiker und Barockdichter. War Schuldirektor in Naumburg, und ab 1667 Oberhofprediger in Zeitz. Verfasste geistliche Lyrik, zeitkritische Prosadramen und inszenierte jährliche Schulkomödien.
Heinrich Schütz (1585–1672), war ein deutscher Komponist der Barockmusik. Unter anderem war er musikalischer Ratgeber verschiedener Fürstenhöfe, so auch in Zeitz.
Veit Ludwig von Seckendorff (1626–1692), war ein Gelehrter und Staatsmann, 1664 trat er als Geheimrat, Kanzler und Konsistorialpräsident in die Dienste von Herzog Moritz. Er gilt als Hauptvertreter des älteren deutschen Kameralismus.
Rudolf Drößler u. a., Hrsg. Landesheimatbund Sachsen-Anhalt e. V.: Die sächsischen Wurzeln des Landes Sachsen-Anhalt und die Rolle der Sekundogenitur Sachsen-Zeitz, Protokoll des Wissenschaftlichen Kolloquiums am 26.10.1996 in Zeitz, Beiträge zur Regional- und Landeskultur Sachsen-Anhalts, Heft 5, druck-zuck GmbH, Halle 1997, ISBN 3-928466-14-3.
Detlef Deye (Hrsg.), Roland Rittig (Hrsg.): Barocke Residenz Kultur in Zeitz, Mitteldeutscher Verlag, Halle 2008, ISBN 978-3-89812-592-5, Informationen über die Entstehung von Sachsen-Zeitz, Moritzburg, Prinzenerziehung, Hofmusik, Heiratspolitik, Barockarchitektur.
Martina Schattkowsky, Manfred Wilde (Hgg.): Sachsen und seine Sekundogenituren, die Nebenlinien Weißenfels, Merseburg und Zeitz (1657-1746). Band 33, Schriften zur sächsischen Geschichte und Volkskunde, Leipziger Universitätsverlag GmbH, Leipzig 2010, ISBN 978-3-86583-432-4.
Einzelnachweise
↑Axel Flügel, Hrsg. Uwe Israel und Josef Matzerath: Anatomie einer Ritterkurie, Landtagsbesuch und Landtagskarrieren im kursächsischen Landtag (1694-1749), Studien und Schriften zur Geschichte der Sächsischen Landtage, Band 2, Jan Thorbecke Verlag, Ostfildern 2017, ISBN 978-3-7995-8461-6, S. 80, Kapitel Die Sekundogenituren von 1657
↑Vinzenz Czech (Hgg.): Fürsten ohne Land. Höfische Pracht in den sächsischen Sekundogenituren Weißenfels, Merseburg und Zeitz. Band 5, Schriften zur Residenzkultur des Rudolstädter Arbeitskreises, unterstützt durch die Fritz Thyssen Stiftung für Wissenschaftsförderung, Lukas Verlag für Kunst- und Geistesgeschichte, Berlin 2009, ISBN 978-3-86732-059-7, S. 50–52 Herzog Moritz von Sachsen-Zeitz, S. 53/54 praktische Aufkündigung des Testaments des Großvaters, S. 64–69 Waisenhäuser und Hospitäler, u. a. in Zeitz, S. 102–105 Brüderliche Eintracht, S. 215–236 Die „Durchlauchtigste Zusammenkunft“ 1678, S. 273–277 Gründe für die Sekundogenitur: Versorgung der jüngeren Söhne und engere Anbindung der Hochstifte Naumburg und Merseburg bzw. Durchsetzung von territorialen Ansprüche gegenüber den Ernestinern