ZivillisteAls Zivilliste, in älteren Texten auch Civilliste, wird der jährliche Betrag bezeichnet, der einem Monarchen und seinen Angehörigen aus der Staatskasse gewährt wird. Umfang und RegelungenIn dem jährlichen Betrag enthalten sind die Apanagen – die Abfindung der nichtregierenden Mitglieder zur Deckung eines standesgemäßen Lebenswandels – und die Aufwendungen für den herrschaftlichen Haushalt. Aus diesem Betrag hatte der bayerische König auch die Unterhaltung sämtlicher Gebäude zu bestreiten. Der diesbezügliche Text unter Artikel VI des „Gesetzes, die Festsetzung einer permanenten Civilliste betr.“ vom 1. Juli 1834 lautet beispielsweise:
Neben dem Begriff Zivilliste werden die Begriffe Krondotation, Dotation, Dispositionsfonds oder Allerhöchster Dispositionsfonds in gleicher Weise, teilweise auch nebeneinander, für staatliche Zahlungen an monarchische Staatsoberhäupter verwendet. Weblinks
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