Share to: share facebook share twitter share wa share telegram print page

 

Währungsmonopol

Als Währungsmonopol bezeichnet man das gesetzliche Monopol auf die Emission einer Währung. Mit einer Monopolisierung wird ein Gesetzliches Zahlungsmittel geschaffen.

Emittent dieser Währung ist dabei heute in demokratischen Ländern mit marktwirtschaftlicher Wirtschaftsordnung im Regelfall eine Notenbank, der dieses Recht vom Staat übertragen wurde. Dabei bekommt diese meist auch das Recht zugestanden, die Geldmenge des gesetzlichen Zahlungsmittels entsprechend gesetzlicher Vorgaben eigenverantwortlich zu regulieren. Eine gesetzliche Ordnung hinsichtlich Gestaltung und Prägung von Münzen und Banknoten existiert unabhängig davon.

Entwicklung

Währungsmonopole im Sinne der exklusiven Verbindung von Hoheitsgewalt, Territorium und Währung sind eine relative neue Erscheinung. Der größte Teil der Geschichte des Geldes war von zahlreichen rivalisierenden Währungen geprägt. Erst mit Etablierung staatlicher Souveränität begann es sich zu ändern. Im 19. Jahrhundert kam es im Vereinigten Königreich zu einem tatsächlichen Währungsmonopol durch den Banking Charter Act 1844.[1]

Das wichtigste Recht der 1875 gegründeten Reichsbank war eine Banknotenhoheit, die ausreichte, das Gros der Privatnotenbanken zu verdrängen. Von einem Monopol sprach man noch nicht, da die Privatnotenbanken der Länder Bayern, Sachsen, Württemberg und Baden bis 1935 in begrenztem Umfang bestehen bleiben konnten.[2]

Die geltende Währungsverfassung ist dabei das Ergebnis eines Entwicklungsprozesses, der mit der Gründung des Deutschen Reichs 1871 und der 1875 erfolgten Herstellung von Währungseinheit auf Basis der Goldmark. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts zu gesetzlichem Zahlungsmittel erklärt, wurde nach der Hyperinflation die Rentenmark 1923 eingeführt. 1924 wurde die bestehende Währungsverfassung vollständig reformiert, und die Reichsmark eingeführt. Nach der Bankenkrise 1931 wurde eine Bankenaufsicht installiert. Während des Dritten Reichs wurde die Verfassung abermals geändert, um die Staatsausgaben zu finanzieren. Die Unabhängigkeit der Reichsbank wurde beseitigt, die Bankenaufsicht intensiviert und die Devisenzwangswirtschaft verschärft.[3]

Seit dem Zweiten Weltkrieg könne man von einer gewohnheitsrechtlichen Anerkennung des staatlichen Rechts sprechen.[1] Nach Kriegsende gab es erneut eine neue Währungsverfassung mit der Deutschen Mark als Währung und gesetzlichem Zahlungsmittel. Die Devisenbewirtschaftung galt bis zum Außenwirtschaftsgesetz 1961 fort, wie auch die der Bankenaufsicht bis zum Kreditwesengesetz 1961. Die deutsche Währungsverfassung blieb zwischen 1948 und der Einführung des Euro im Wesentlichen unverändert. Die Mark war gesetzliches Zahlungsmittel, anderen Stellen als der Bank deutscher Länder und Bundesbank war die Emission von Währungen verboten.[4]

Die Währungsverfassung Deutschlands fand mit dem Vertrag von Maastricht Eingang in die Europäische Union.[5] Für die EU-Mitgliedsstaaten der Eurozone bildet der Euro das gesetzliche Zahlungsmittel, ohne dass das Unionsrecht diesen Begriff näher erhellt. Das ausschließliche Recht zur Genehmigung der Ausgabe von Banknoten und Münzen liegt bei der Europäischen Zentralbank.[6]

Das Prägerecht für Münzen liegt bei den einzelnen Mitgliedsstaaten der EWWU, unterliegt aber einer mengenmäßigen Beschränkung durch die EZB. Daher sind alle Euroscheine gleich, die Münzen jedoch länderspezifisch mit unterschiedlichen Symbolen geprägt.

Kritik

Bei dem Ansatz des Free Banking wird eine regulative Gleichstellung sämtlicher Banken und Unternehmen gefordert, logische Folge wäre der Wegfall des Währungsmonopols.[7] Selbst unter den laissez-faire Befürwortern ist aber nur eine Minderheit für die Realisierung eines Free Banking.[8]

Abstimmung in der Schweiz

In der Schweiz fand am 18. Oktober 1891 ein Verfassungsreferendum über das Banknotenmonopol statt.[9] Das Referendum zur Änderung der Verfassung wurde angenommen und dem Bund das alleinige Recht erteilt Banknoten auszugeben.[10]

Einzelnachweise

  1. a b Bardo Faßbender, Christiane Wendehorst, Erika Wet, Anne Peters, Ralf Michaels, Christian Tietje, Hanno Merkt, Friedl Weiss, Jan Hein, Daniel Thürer: Paradigmen im internationalen Recht: Implikationen der Weltfinanzkrise für das internationale Recht, C.F. Müller Verlag, ISBN 978-3-8114-5404-0, S. 246.
  2. Wilhelm Treue: Wirtschafts- und Technikgeschichte Preußens, Verlag Walter de Gruyter, ISBN 978-3-11-009598-2, S. 599.
  3. Christoph Herrmann: Währungshoheit, Währungsverfassung und subjektive Rechte, Mohr Siebeck, ISBN 978-3-16-150008-4, S. 387.
  4. Christoph Herrmann: Währungshoheit, Währungsverfassung und subjektive Rechte, Mohr Siebeck, ISBN 978-3-16-150008-4, S. 388.
  5. Zur Währungsverfassung nach dem Entwurf einer Verfassung für die Europäische Union, Deutsche Bundesbank vom November 2003.
  6. Christoph Herrmann: Währungshoheit, Währungsverfassung und subjektive Rechte, Mohr Siebeck, ISBN 978-3-16-150008-4, S. 391.
  7. Vera Smith: The Rationale of Central Banking and the Free Banking Alternative, Minneapolis [1936] 1990, LibertyFund, S. 169.
  8. Melvin W. Reder: Economics: The Culture of a Controversial Science, The University of Chicago Press, 1999, ISBN 0-226-70609-5, S. 253.
  9. Abstimmung in der Schweiz über Banknotenmonopol
  10. Stefan Bode: Das Bankensystem in der Schweiz, S. 9.
Kembali kehalaman sebelumnya


Index: pl ar de en es fr it arz nl ja pt ceb sv uk vi war zh ru af ast az bg zh-min-nan bn be ca cs cy da et el eo eu fa gl ko hi hr id he ka la lv lt hu mk ms min no nn ce uz kk ro simple sk sl sr sh fi ta tt th tg azb tr ur zh-yue hy my ace als am an hyw ban bjn map-bms ba be-tarask bcl bpy bar bs br cv nv eml hif fo fy ga gd gu hak ha hsb io ig ilo ia ie os is jv kn ht ku ckb ky mrj lb lij li lmo mai mg ml zh-classical mr xmf mzn cdo mn nap new ne frr oc mhr or as pa pnb ps pms nds crh qu sa sah sco sq scn si sd szl su sw tl shn te bug vec vo wa wuu yi yo diq bat-smg zu lad kbd ang smn ab roa-rup frp arc gn av ay bh bi bo bxr cbk-zam co za dag ary se pdc dv dsb myv ext fur gv gag inh ki glk gan guw xal haw rw kbp pam csb kw km kv koi kg gom ks gcr lo lbe ltg lez nia ln jbo lg mt mi tw mwl mdf mnw nqo fj nah na nds-nl nrm nov om pi pag pap pfl pcd krc kaa ksh rm rue sm sat sc trv stq nso sn cu so srn kab roa-tara tet tpi to chr tum tk tyv udm ug vep fiu-vro vls wo xh zea ty ak bm ch ny ee ff got iu ik kl mad cr pih ami pwn pnt dz rmy rn sg st tn ss ti din chy ts kcg ve 
Prefix: a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9