VorfinanzierungVorfinanzierung ist im Bankwesen die Bezeichnung für eine meist kurzfristig angelegte Finanzierungsart, die zu einem Zeitpunkt erfolgt, an dem die endgültige Finanzierung noch nicht sichergestellt ist. AllgemeinesVorfinanzierungen ergeben sich meist aus der Finanzierungsbedarfsrechnung und werden insbesondere benötigt, wenn aus Zeitgründen oder aus formellen Gründen eine endgültige Finanzierung noch nicht möglich war. Dabei geht das vorfinanzierende Kreditinstitut ein höheres Kreditrisiko ein, weil die Anschlussfinanzierung und damit die Tilgung für den Vorfinanzierungskredit noch nicht feststeht. Auf der Seite des Kreditnehmers besteht entsprechend ein hohes Finanzierungsrisiko. Die Laufzeit von Vorfinanzierungskrediten beträgt üblicherweise 1 bis 2 Jahre und wird daher mit kurzfristigen Zinssätzen verzinst. Die Vorfinanzierung kann im Rahmen einer vorgesehenen Konsolidierung berücksichtigt werden und wird dann durch die Konsolidierung zu einer langfristigen Verbindlichkeit. Arten der VorfinanzierungDie Vorfinanzierung kann zwei Rückzahlungsvarianten haben. Entweder kann die Tilgung durch später noch zuzusagende langfristige Kredite erfolgen,[1] oder der Kreditnehmer erhält erwartete Cashflows, die er zur Rückzahlung verwendet. Das ist häufig bei Exportvorfinanzierungen der Fall, die durch spätere Exporterlöse getilgt werden.[2]
RechtsfragenVorfinanzierungskredite sind Darlehen im Sinne des § 488 Abs. 1 BGB und unterliegen bankrechtlich dem Kreditbegriff des § 19 Abs. 1 KWG. AbgrenzungUmgangssprachlich wird oft von Vorfinanzierung gesprochen, wenn es sich eigentlich um eine Zwischenfinanzierung handelt. Sollen etwa Steuererstattungsansprüche durch ein Kreditinstitut „vorfinanziert“ werden, so liegt genau genommen eine Zwischenfinanzierung vor, weil die Ablösung des Bankkredits durch die Steuererstattung des Finanzamts bereits zum Zeitpunkt der Kreditgewährung gewährleistet war. Einzelnachweise
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