TauschbörseTauschbörsen sind Veranstaltungen, bei denen tauschwillige Marktteilnehmer gegenseitig Güter oder Dienstleistungen mittels Tauschvertrag austauschen. AllgemeinesVoraussetzung beim echten Tauschhandel ist, dass jeder Tauschpartner sein Eigentum an seinem Tauschobjekt verliert und dafür als Gegenleistung das Eigentum am Tauschobjekt der anderen Vertragspartei erhält. Tauschbörsen sind keine echten Börsen, weil die Marktteilnehmer ihre Tauschobjekte gegenseitig präsentieren, um sie beim Tauschvorgang übergeben zu können, während die Handelsobjekte an Börsen nicht vorhanden sind. Auch bei Tauschbörsen kommt ein Tauschvertrag zustande, für den gemäß § 480 BGB die Vorschriften über den Kaufvertrag (§ 433 ff. BGB) entsprechend anzuwenden sind. Das bedeutet, dass jede Vertragspartei über Eigentum an den zu tauschenden Sachen oder Rechten verfügen muss, um diese der anderen Vertragspartei durch Übergabe übereignen zu können. Zug um Zug übereignet dann die Gegenpartei ihre Gegenleistung. ArtenGenerell ist zwischen öffentlichen Präsenztauschbörsen und Internet-Tauschbörsen zu unterscheiden:
Während bei öffentlichen Präsenztauschbörsen ein direkter Kontakt zwischen den Tauschpartnern stattfindet, erfolgt bei Internet-Tauschbörsen die Kontaktaufnahme indirekt über das Internet. Wirtschaftliche AspekteTauschbörsen erschließen Nachfragern mit Geldmangel die Möglichkeit, Güter oder Dienstleistungen ohne den Einsatz von Zahlungsmitteln zu erwerben. Hierzu müssen sie eigene Güter zum Tausch anbieten, die ungefähr den gleichen Tauschwert aufweisen. Ist dies nicht der Fall, sorgen Komplementärwährungen („Tauschwährungen“) durch erworbene Guthaben dafür, dass dennoch ein Tausch stattfinden kann. Tauschbörsen ermöglichen den Marktzutritt für Nachfragerschichten, die ansonsten nicht als Käufer auftreten könnten, wodurch in der Volkswirtschaft mehr Transaktionen erfolgen können. Bei Musiktauschbörsen wurde zwar rechtlich nichts getauscht, doch verstießen kostenlose Downloads gegen das Urheberrecht und schädigten damit die Inhaber der Urheberrechte und die Tonträgerunternehmen. Die Sharing Economy betrifft Geschäftsmodelle, bei denen kein Tausch stattfindet, sondern der Eigentümer von Sachen deren Mitbenutzung durch Dritte gestattet. Siehe auchWeblinksWiktionary: Tauschbörse – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Einzelnachweise
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