Ein Städtebund ist ein Verband von zwei oder mehreren Städten zur gegenseitigen politischen und/oder ökonomischen Stärkung. Städtebünde wurden vorwiegend im 13. Jahrhundert geschaffen. Sie hatten neben militärischen weitgehende juristische Vollmachten und leisteten einen entscheidenden Beitrag zur Emanzipation des Bürgertums von der Vorherrschaft des Adels.
Einzelne Städtebünde erlangten zudem ein hohes Maß an Macht und wurden somit zu einem wichtigen wirtschaftlichen und politischen Faktor, der vom jeweiligen Herrscher berücksichtigt werden musste.
Es gab in der Geschichte eine Vielzahl von Städtebünden, so beispielsweise bereits im antiken Griechenland religiös-kulturell orientiert die Amphiktyonie und militärisch orientiert die Symmachie.
1488: Schwäbischer Bund: kein Städtebund, sondern Ständebund, da neben den Reichsstädten sehr starkes Gewicht der süddeutschen Territorialherren, Württemberg, Tirol und kleinere Herrschaften (Werdenberg, Fürstenberg, Waldburg, Zollern etc.), sowie Reichsritter
Eine weitere neuartige Form von „Städtebünden“ sind internationale Städtepartnerschaftsringe (z. B. Ravensburg – Montélimar – Rivoli, die jeweils untereinander Städtepartnerschaften eingegangen sind) oder Arbeitsgemeinschaften zur Wirtschafts-, Tourismus- und Kulturförderung wie der europäische Verbund „Neustadt in Europa“ mit 36 Mitgliedern, auf nationaler Ebene der Zipfelbund. Auch historische Städtebünde wurden für ähnliche Ziele wiederbelebt, etwa die Neue Hanse oder 1991 der Oberlausitzer Sechsstädtebund.