Die Nationalratswahlen der 30. Legislaturperiode fanden am 27. Oktober 1935 statt. Auf dieser Seite findet sich eine Übersicht über die Resultate in den Kantonen (Parteien, Stimmen, Wähleranteil, Sitze, Gewählte).
In den Mehrpersonenwahlkreisen (bei den Wahlen 1935 waren dies 21 Kantone mit total 183 von 187 Sitzen) hat jeder Wähler so viele Stimmen, wie in seinem Kanton Sitze zu vergeben sind (im Kanton Bern 31, im Kanton Schaffhausen 2). Diese Stimmen kann er an beliebige Kandidierende der sich zur Wahl stellenden Listen vergeben (Panaschieren). Eine Stimme für einen Kandidaten ist gleichzeitig eine Stimme für dessen Partei. Hat ein Wähler nicht alle seine Stimmen an Kandidierende vergeben, gehen diese Stimmen als sogenannte «Zusatzstimmen» an die von ihm gewählte Liste. Wenn der Wähler keine Liste auswählt, sondern einen so genannten «Wahlzettel ohne Parteibezeichnung» – auch Blankoliste genannt – verwendet, verfallen nicht benutzte Stimmen (sog. leere Stimmen).
Um zu überkantonal vergleichbaren Ergebnissen zu kommen, muss zuerst die Anzahl fiktiver Wähler pro Kanton und Partei berechnet werden. Ein Aargauer «Wähler» kann aber auch aus 12 Personen bestehen, die nur je einen Kandidaten der betreffenden Partei auf ihrer Liste aufgeführt haben.
Das Bundesamt für Statistik benutzt daher den Begriff «fiktiver Wähler» für den Wähler, da ein effektiver Wähler auch nur ein Teilwähler sein kann. Die Zahl der Wähler entspricht der Anzahl gültiger Wahlzettel. Auf Kantonsebene ist die Summe aller Parteistimmen (Summe der Kandidatenstimmen von Kandidierenden einer Partei plus Zusatzstimmen = leere Felder einer Parteiliste) Berechnungsgrundlage. Beispiel: Partei A erzielt im Kanton X 12000, Partei B 27000 und Partei C 48000 von 87000 Parteistimmen. Die Anzahl gültiger Wahlzettel beträgt 25000. Somit hat Partei A in diesem Kanton 3448,28 (12000:87000 × 25000), Partei B 7758,62 (27000:87000 × 25000) und Partei C 13793,10 (48000:87000 × 25000) fiktive Wähler. Alle drei Parteien zusammen total 25000 Wähler.
1935 hatte eine einzige FDP-Liste kandidiert und 56,7 % der Stimmen gewonnen. Verglichen mit dieser verloren die beiden freisinnigen Listen von 1935 zusammengezählt 10,4 %.
Im Kanton Appenzell Innerrhoden galt das Majorzsystem ohne stille Wahlen. Wählbar waren daher grundsätzlich alle Schweizer Stimmberechtigten, ob sie sich nun für die Wahlen im Kanton Appenzell Innerrhoden angemeldet hatten oder nicht.
Das Bundesamt für Statistik zählte Armin Locher als Konservativen,[4] während ihn zeitgenössische Zeitungsberichte teilweise auch als freisinnig bezeichneten. Weder die KVP noch die FDP unterstützten Armin Locher offiziell.[5][6]
Listenverbindungen bestanden zwischen SP und KP sowie zwischen FDP, Nationaldemokraten/Liberalen, CSP und Union nationale.
GE1
Vergleich mit dem Ergebnis der beiden Vorgängerparteien ordre politique nationale und Union de défense économique von 1931
GE2
auf Deutsch (sinngemäss): Neue nationale politische Ordnung. Diese Bezeichnung bezieht sich vermutlich auf den ordre politique nationale, eine der beiden Vorgängergruppierungen der Union nationale.
Eine Listenverbindung bestand zwischen Demokraten, ABVP/FDP und KVP. Aufgrund dieser Listenverbindung erhielten die Demokraten einen Nationalratssitz und die SP trotz mehr Stimmen keinen.
Im Kanton Nidwalden galt das Majorzsystem ohne stille Wahlen. Wählbar waren daher grundsätzlich alle Schweizer Stimmberechtigten, ob sie sich nun für die Wahlen im Kanton Nidwalden angemeldet hatten oder nicht.
Die KVP hatte den bisherigen Nationalrat Gabriel nicht mehr nominiert, worauf dieser (erfolglos) von einem unabhängigen Bürgerkomitee portiert wurde. Hintergrund war der Bannalp-Streit.[8][9]
Im Kanton Obwalden galt das Majorzsystem ohne stille Wahlen. Wählbar waren daher grundsätzlich alle Schweizer Stimmberechtigten, ob sie sich nun für die Wahlen im Kanton Obwalden angemeldet hatten oder nicht.
Die Kommunistische Partei-Opposition, die 1931 27,9 % der Stimmen und einen Nationalratssitz (Walter Bringolf) gewonnen hatte, hatte sich inzwischen der SP angeschlossen.
deutsch (sinngemäss): Demokratisch-Freisinnige Gruppe, Linksabspaltung von den Tessiner Freisinnigen. Damals auf nationaler Ebene noch zur FDP gehörig.
Im Kanton Uri galt das Majorzsystem ohne stille Wahlen. Wählbar waren daher grundsätzlich alle Schweizer Stimmberechtigten, ob sie sich nun für die Wahlen im Kanton Uri angemeldet hatten oder nicht.
Listenverbindungen bestanden zwischen FDP und Liberalen sowie zwischen Bauernpartei und Parti indépendant progressiste.
VD1
Deutsch (sinngemäss): Unabhängige Fortschrittspartei. Oft informell als «parti bleue» (blaue Partei) bezeichnet, handelte es sich hierbei um eine linksbürgerliche Formation, die aus einer Lokalpartei aus Vevey entstanden war und auf Gemeindeebene mit der SP zusammenarbeitete.[15][16][17]
↑Joseph Roger: Le fascisme en Valais 1933 - 1941. In: Annales valaisannes : bulletin trimestriel de la Société d'histoire du Valais romand. 1977, S.143 (französisch, core.ac.uk [PDF]).