Share to: share facebook share twitter share wa share telegram print page

 

Rentamt

Rentei Bredenbeck, Deister

Rentamt, auch Renterei oder Rentei, ist der Begriff, der seit dem Spätmittelalter für die Behörde der landesherrlichen oder kirchlichen Finanzverwaltung (hauptsächlich Einkünfte aus Domänen) unter der Leitung eines Rentmeisters oder Rentamtmanns stand. Später bezeichnete „Rentamt“ eine Behörde zur Verwaltung der grundherrschaftlichen Einnahmen oder auch zur Finanzverwaltung an einigen Universitäten. Im Herzogtum Bayern führten bis 1802 auch die Regierungen der fünf Landesteile die Bezeichnung Rentamt.[1] Ein Oberrentmeister war Beamter mit leitenden Funktionen im Rechnungs- und Finanzwesen[2]; ein Landrentmeister war oberster Finanzbeamter und Verwalter der Landesfinanzen.[3]

Rentamt in Bayern bis 1802

Kurfürstentum Bayern 1794. Zeitgenössische Karte mit den Rentämtern (Regencies) und den Fürstentümern Neuburg, Sulzbach und Mindelheim

In Bayern, wo der Begriff besonders lange verwendet wurde, gingen die Rentämter als Verwaltungsbehörden aus den früheren Kastenämtern hervor, die der Verwaltung der landesherrlichen Kammergüter dienten. Auch die Vitztumsämter wurden 1507 im Zuge einer großen Verwaltungsreform nach dem Landshuter Erbfolgekrieg (1504/05) in Rentämter umgewandelt, die in Bayern neben der Finanzverwaltung dann auch für juristische, administrative und militärische Aufgaben zuständig waren. So waren die Rentämter beispielsweise die Mittelbehörden zwischen den Landgerichten der unteren Ebene und den Zentralbehörden in der jeweiligen Hauptstadt. Diese waren neben München noch die ehemaligen Residenzen der Teilherzogtürmer Straubing und Landshut sowie Burghausen. Später kam mit dem Gewinn der Oberpfälzer Gebiete im Westfälischen Frieden noch Amberg hinzu.

Dagegen wurde Ingolstadt zur Landesfestung und Universitätsstadt. Eine Besonderheit war der Ingolstädter Gezirk, ein eigener Verwaltungsbezirk im Norden des Rentamts München, der eine eigene landständische Vertretung der Städte und Märkte in diesem Bereich ermöglichte.[4]

Die Funktion der fünf Rentämter als Mittelbehörden endete 1802.

Rentämter in Bayern von 1802 bis 1919

Zeitgleich mit der Auflösung der fünf Rentämter ließ Minister Montgelas im Zuge seiner umfassenden Verwaltungsreformen 1802 Finanzbehörden bei den jeweiligen Landgerichten einrichten, die ebenfalls Rentämter hießen. Sie wurden die von jeweils einem Rentbeamten (später: Rentamtmann) geleitet und gehörten zur unteren Verwaltungsebene. Als mittlere Ebene war bei den Kreisregierungen (seit 1817 waren dies acht, siehe Verwaltungsgliederung Bayerns) jeweils eine Kammer der Finanzen eingerichtet. 1875 gab es 218 Rentämter, die den acht Kreisregierungen (Oberbayern, Niederbayern, Pfalz, Oberpfalz und Regensburg, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Aschaffenburg sowie Schwaben und Neuburg) unterstanden.[5]

Nach dem Ersten Weltkrieg wurden aus den Rentämtern im Königreich Bayern im Zuge der Einführung der Reichsfinanzverwaltung 1919 die Finanzämter als Reichsbehörden.

Literatur

Wiktionary: Rentamt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Georg Ferchl: Bayerische Behörden und Beamte 1550–1804. In: Oberbayerisches Archiv, 1908–1912, Band 53.
  2. Deutsches Rechtswörterbuch: Oberrentmeister
  3. Deutsches Rechtswörterbuch: Landrentmeister.
  4. Thomas Paringer: Die bayerische Landschaft: Zusammensetzung, Aufgaben und Wirkungskreis der landständischen Vertretung im Kurfürstentum Bayern (1715–1740). Kommission für bayerische Landesgeschichte (KBL), 2007, ISBN 978-3-7696-6877-3 (google.de [abgerufen am 2. April 2022]).
  5. Vollständiges Ortschaften-Verzeichnis des Königreichs Bayern. digitale-sammlungen.de, S. 26.
Kembali kehalaman sebelumnya


Index: pl ar de en es fr it arz nl ja pt ceb sv uk vi war zh ru af ast az bg zh-min-nan bn be ca cs cy da et el eo eu fa gl ko hi hr id he ka la lv lt hu mk ms min no nn ce uz kk ro simple sk sl sr sh fi ta tt th tg azb tr ur zh-yue hy my ace als am an hyw ban bjn map-bms ba be-tarask bcl bpy bar bs br cv nv eml hif fo fy ga gd gu hak ha hsb io ig ilo ia ie os is jv kn ht ku ckb ky mrj lb lij li lmo mai mg ml zh-classical mr xmf mzn cdo mn nap new ne frr oc mhr or as pa pnb ps pms nds crh qu sa sah sco sq scn si sd szl su sw tl shn te bug vec vo wa wuu yi yo diq bat-smg zu lad kbd ang smn ab roa-rup frp arc gn av ay bh bi bo bxr cbk-zam co za dag ary se pdc dv dsb myv ext fur gv gag inh ki glk gan guw xal haw rw kbp pam csb kw km kv koi kg gom ks gcr lo lbe ltg lez nia ln jbo lg mt mi tw mwl mdf mnw nqo fj nah na nds-nl nrm nov om pi pag pap pfl pcd krc kaa ksh rm rue sm sat sc trv stq nso sn cu so srn kab roa-tara tet tpi to chr tum tk tyv udm ug vep fiu-vro vls wo xh zea ty ak bm ch ny ee ff got iu ik kl mad cr pih ami pwn pnt dz rmy rn sg st tn ss ti din chy ts kcg ve 
Prefix: a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9