Mark D. ColeMark David Cole (* 30. Oktober 1972 in Darmstadt) ist ein britischer Rechtswissenschaftler, Professor für das Recht der neuen Informationstechnologien, Medien- und Kommunikationsrecht an der Universität Luxemburg, Wissenschaftlicher Direktor am Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) in Saarbrücken/Brüssel und Lehrbeauftragter für Medien- bzw. Wettbewerbsrecht in Mainz und Saarbrücken. Er ist ferner Co-Direktor des Instituts für Rechtsinformatik, Universität des Saarlandes, Saarbrücken und Mitglied im wissenschaftlichen Beirat der Europäischen EDV-Akademie des Rechts (EEAR), Merzig. LebenCole studierte von 1992 bis 1997 Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Er legte 1998 das Erste und 2004 das Zweite juristische Staatsexamen ab. Parallel dazu studierte Cole bis zur Zwischenprüfung Politikwissenschaften und Philosophie. 2003 promovierte er zum Dr. iur. (summa cum laude) an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz über das Thema „Das Selbstbestimmungsrecht indigener Völker. Eine völkerrechtliche Bestandsaufnahme am Beispiel der Native Americans in den USA“. (Arbeit ausgezeichnet mit dem Forschungsförderpreis 2004 der Freunde der Universität Mainz e.V.). Seit 2004 ist Cole Dozent für den Kurs „Europäisches Medienrecht“ im LL.M.-Weiterbildungsstudiengang „Medienrecht“ an der Johannes Gutenberg-Universität und dem Mainzer Medieninstitut. Er ist Mitglied des Landesprüfungsamts für Juristen Rheinland-Pfalz. Seit 2009 ist er als Dozent für den Kurs „Europäisches Medienwettbewerbsrecht – Case Studies“ im LL.M.-Studiengang „Europäisches und Internationales Recht“ am Europa-Institut der Universität des Saarlandes, Saarbrücken, tätig. An der Universität Luxemburg ist Cole neben der Professur an der Fakultät für Rechts-, Wirtschafts- und Finanzwissenschaften (FDEF) u. a. Studiendirektor für den „Master in European Law LL.M.“, Fakultätsmitglied im „Interdisciplinary Centre Security, Reliability and Trust (SnT)“ und Mitglied im Fakultätsrat der FDEF. Seine Forschungs- und Publikationsschwerpunkte betreffen das gesamte Medienrecht, sowohl mit Blick auf traditionelle Massenmedien als auch auf neue Medienformen mit besonderem Schwerpunkt Europäischen und Vergleichenden Medienrecht. Mitgliedschaften
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