Share to: share facebook share twitter share wa share telegram print page

 

Luftfahrzeugrolle

Die Luftfahrzeugrolle ist das deutsche Luftfahrzeugregister, also das amtliche Verzeichnis aller in der Bundesrepublik Deutschland zum Luftverkehr zugelassenen Luftfahrzeuge.

Allgemeines

Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Die Luftfahrzeugrolle wird seit dem 1. August 1959 beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig geführt, alle Flugzeuge, Drehflügler, Motorsegler, Segelflugzeuge, Luftschiffe und Ballone werden in Deutschland bei der Verkehrszulassung dort eingetragen. Luftfahrzeuge werden gemäß § 3 LuftVG in die deutsche Luftfahrzeugrolle nur eingetragen, wenn

  • sie in einem ausländischen staatlichen Luftfahrzeugregister nicht eingetragen sind und im ausschließlichen Eigentum deutscher Staatsangehöriger stehen; juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit Sitz im Inland werden deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt, wenn der überwiegende Teil ihres Vermögens oder Kapitals sowie die tatsächliche Kontrolle darüber deutschen Staatsangehörigen zusteht und die Mehrheit der Vertretungsberechtigten oder persönlich haftenden Personen deutsche Staatsangehörige sind;
  • ein Recht eines deutschen Staatsangehörigen, an einem Luftfahrzeug Eigentum durch Kauf zu erwerben, oder ein Recht zum Besitz auf Grund eines für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten abgeschlossenen Mietvertrages oder eines dem Mietvertrag ähnlichen Rechtsverhältnisses besteht.

Inhalt

Das beim LBA geführte Luftfahrzeugregister besteht aus dem Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen, der Luftfahrzeugrolle und dem Luftsportgeräteverzeichnis.[1] Die Luftverkehrsrolle enthält (Stand 19. August 2014) 40.000 eingetragene Luftfahrzeuge.[2] Mit der Eintragung in die Luftfahrzeugrolle wird ein Luftfahrzeug in Deutschland zum Verkehr zugelassen, und das Flugzeug erhält dabei ein vom LBA vergebenes eindeutiges amtliches Luftfahrzeugkennzeichen.

Nach der Eintragung erhält der Eigentümer oder ein bevollmächtigter Stellvertreter einen Eintragungsschein, auf dem dieses Kennzeichen eingetragen ist; das Kennzeichen muss am Flugzeug an beiden Seiten und an der Unterseite des linken Flügels angebracht werden (Anlage 1 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung). Außerdem muss die deutsche Bundesflagge auf beiden Seiten des Seitenleitwerks angebracht werden (gilt nicht für Ultraleicht-Flugzeuge). Bei Ballonen kann die Bundesflagge wahlweise auf der Ballonhülle angebracht werden oder als echte Flagge an einer geeigneten Stelle, wie beispielsweise am Topseil angeknüpft sein.

Sonstiges

Änderungen an der Luftverkehrsrolle wurden früher in den Nachrichten für Luftfahrer veröffentlicht, heute geschieht dies wegen des Datenschutzes nicht mehr. Die Luftfahrzeugrolle der Bundesrepublik Deutschland ist ein nicht-öffentliches Register, das aus datenschutzrechtlichen Gründen weder publiziert wird, noch frei zugänglich ist. Das LBA darf aufgrund daher Auskünfte aus der Luftfahrzeugrolle nur mit Einverständnis des Eigentümers veröffentlichen. Gemäß den Vorgaben des § 64 LVG kann das Luftfahrt-Bundesamt öffentlichen Stellen im Inland im Einzelfall Auskunft gewähren, wenn die Informationen für Verwaltungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Luftverkehrs, zur Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen Luftverkehrsvorschriften oder zur Verfolgung von Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung benötigt werden. Auskünfte aus der Luftfahrzeugrolle an nicht-öffentliche Stellen, wie Privatpersonen, gemäß § 64 Abs. 8 LVG sind auch ohne Einwilligung des jeweiligen Eigentümers möglich, aber kostenpflichtig.

Eine Eintragung in die deutsche Luftfahrzeugrolle kann nur vorgenommen werden, wenn das Luftfahrzeug sich im Eigentum deutscher Staatsangehöriger befindet, oder im Eigentum von Staatsangehörigen von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Ausnahmen sind jetzt ebenfalls möglich).

Literatur

Einzelnachweise

  1. Niels Klußmann/Arnim Malik, Lexikon der Luftfahrt, 2004, S. 65
  2. 40.000ster FlugRevue, Eintrag in die Luftfahrzeugrolle, zuletzt aufgerufen am 18. Juni 2015
Kembali kehalaman sebelumnya


Index: pl ar de en es fr it arz nl ja pt ceb sv uk vi war zh ru af ast az bg zh-min-nan bn be ca cs cy da et el eo eu fa gl ko hi hr id he ka la lv lt hu mk ms min no nn ce uz kk ro simple sk sl sr sh fi ta tt th tg azb tr ur zh-yue hy my ace als am an hyw ban bjn map-bms ba be-tarask bcl bpy bar bs br cv nv eml hif fo fy ga gd gu hak ha hsb io ig ilo ia ie os is jv kn ht ku ckb ky mrj lb lij li lmo mai mg ml zh-classical mr xmf mzn cdo mn nap new ne frr oc mhr or as pa pnb ps pms nds crh qu sa sah sco sq scn si sd szl su sw tl shn te bug vec vo wa wuu yi yo diq bat-smg zu lad kbd ang smn ab roa-rup frp arc gn av ay bh bi bo bxr cbk-zam co za dag ary se pdc dv dsb myv ext fur gv gag inh ki glk gan guw xal haw rw kbp pam csb kw km kv koi kg gom ks gcr lo lbe ltg lez nia ln jbo lg mt mi tw mwl mdf mnw nqo fj nah na nds-nl nrm nov om pi pag pap pfl pcd krc kaa ksh rm rue sm sat sc trv stq nso sn cu so srn kab roa-tara tet tpi to chr tum tk tyv udm ug vep fiu-vro vls wo xh zea ty ak bm ch ny ee ff got iu ik kl mad cr pih ami pwn pnt dz rmy rn sg st tn ss ti din chy ts kcg ve 
Prefix: a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9