Landesarbeitsgericht Mecklenburg-VorpommernDas Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern ist das Obergericht der Arbeitsgerichtsbarkeit Mecklenburg-Vorpommerns. Es hat seinen Sitz in Rostock. Am 4. August 1992 wurde dort mit Roswitha Schmidt-Salveter erstmals eine Frau zur Gerichtspräsidentin berufen und übte dieses Amt bis 2003 aus. Ihr Nachfolger wurde Alfried Kampen. Gerichtssitz und -bezirkDas Landesarbeitsgericht hat seinen Sitz in der Hansestadt Rostock.[1] Der Gerichtsbezirk umfasst die Bezirke der zugehörigen Arbeitsgerichte und somit das gesamte Gebiet des Bundeslandes.[2] GebäudeDas Gericht ist im selben, denkmalgeschützten[3] Gebäude wie das Landgericht Rostock, Sozialgericht Rostock und das Arbeitsgericht Rostock in der August-Bebel-Straße 15 untergebracht. Über- und nachgeordnete Gerichte
Dem Landesarbeitsgericht ist das Bundesarbeitsgericht übergeordnet. Nachgeordnete Gerichte sind die Arbeitsgerichte Rostock, Schwerin und Stralsund. Leitung
Siehe auchWeblinks
Einzelnachweise
Koordinaten: 54° 5′ 6,3″ N, 12° 8′ 8,7″ O |