Share to: share facebook share twitter share wa share telegram print page

 

Guido Schmidt (Richter)

Guido Schmidt (* 19. Januar 1890 in Spremberg; † 28. Februar 1971 in Karlsruhe) war Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Leben und Karriere

Guido Schmidt wurde am 19. Januar 1890 als Sohn des Kaufmanns Julius Schmidt in Spremberg geboren. Er besuchte in Spremberg sowohl die Volksschule als auch das Gymnasium. Später studierte er an verschiedenen Universitäten in Deutschland Jura.

Am 1. Mai 1926 wurde er zum Amtsgerichtsrat in Altona ernannt. 1926 kam er als Hilfsrichter an das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht. Dort wurde er 1932 zum Oberlandesgerichtsrat ernannt, was er bis 1945 blieb. Am 1. Mai 1937 trat er der NSDAP bei.

Nach Kriegsende beteiligte er sich aktiv am Wiederaufbau der Schleswig-Holsteiner Justiz. Ende Februar 1946 wurde er Vorsitzender des 1. Zivilsenats am Oberlandesgericht. Im April 1946 wurde er zum Senatspräsidenten ernannt. Auf Vorschlag des schleswig-holsteinischen Justizministers Rudolf Katz (SPD) wurde er 1950 zum Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe gewählt. Zu Schmidts NSDAP-Mitgliedschaft behauptete Katz, dieser habe dem Nationalsozialismus ablehnend gegenüber gestanden und sei „lediglich, wie die überwiegende Mehrzahl der Richter (…) und zwar erst im Jahre 1937“ der NSDAP als Mitglied beigetreten. Seine Ernennung zum Bundesrichter erfolgte am 3. Januar 1951, 1953 erfolgte seine Beförderung zum Vorsitzenden des IV. Zivilsenats.[1]

Im Jahr 1958 trat er in den Ruhestand. Auf Grund seiner außerordentlichen Verdienste wurde ihm am 31. Januar 1958 vom damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss das Große Verdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Rechtsprechung

Schmidt war als Vorsitzender Richter des IV. Senats an den Urteilen vom 7. Januar 1956 (IV ZR 211/55 und IV ZR 273/55)[2] beteiligt, in denen NS-Unrecht gegen Sinti und Roma im Zeitraum von 1940 bis 1943 gerechtfertigt wurde und das als Beispiel für fortgesetzte nationalsozialistische bzw. rassistische Denkweise in der bundesdeutschen Justiz angeführt wird.[3]

„Da die Zigeuner sich in weitem Maße einer Seßhaftmachung und damit der Anpassung an die seßhafte Bevölkerung widersetzt haben, gelten sie als asozial. Sie neigen, wie die Erfahrung zeigt, zur Kriminalität, besonders zu Diebstählen und Betrügereien, es fehlen ihnen vielfach die sittlichen Antriebe der Achtung vor fremdem Eigentum, weil ihnen wie primitiven Urmenschen ein ungehemmter Okkupationstrieb eigen ist […]. Sie wurden deshalb allgemein von der Bevölkerung als Landplage empfunden. Das hat die Staatsgewalt, wie schon erwähnt, veranlasst, gegen sie vorbeugende Sondermaßnahmen zu ergreifen und sie auch in ihrer Freiheit besonderen Beschränkungen zu unterwerfen. ... zur Bekämpfung der Zigeunerplage ...“

Bundesgerichtshof, BGH, 4. Zivilsenat, Urteil vom 7. Januar 1956

Die BGH-Präsidentin Bettina Limperg sprach 2015 im Bezug auf diese Urteile von „unvertretbarer Rechtsprechung (...) für die man sich nur schämen könne“.[4]

Einzelnachweise

  1. Klaus-Detlev Godau-Schüttke: Von der Entnazifizierung zur Renazifizierung der Justiz in Westdeutschland. In: forum historiae iuris, 6. Juni 2001, S. 14–15, Rn. 59–60.
  2. Urteilsbegründung Volltext (Memento des Originals vom 14. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.jurion.de
  3. Klaus-Detlev Godau-Schüttke: Von der Entnazifizierung zur Renazifizierung der Justiz in Westdeutschland. In: forum historiae iuris, 6. Juni 2001, S. 22, Rn. 93.
  4. Präsidentin des Bundesgerichtshofs Limpert besucht Dokumentationszentrum, Dokumentations- und Kulturzentrum deutscher Sinti und Roma, 13. März 2015.
Kembali kehalaman sebelumnya


Index: pl ar de en es fr it arz nl ja pt ceb sv uk vi war zh ru af ast az bg zh-min-nan bn be ca cs cy da et el eo eu fa gl ko hi hr id he ka la lv lt hu mk ms min no nn ce uz kk ro simple sk sl sr sh fi ta tt th tg azb tr ur zh-yue hy my ace als am an hyw ban bjn map-bms ba be-tarask bcl bpy bar bs br cv nv eml hif fo fy ga gd gu hak ha hsb io ig ilo ia ie os is jv kn ht ku ckb ky mrj lb lij li lmo mai mg ml zh-classical mr xmf mzn cdo mn nap new ne frr oc mhr or as pa pnb ps pms nds crh qu sa sah sco sq scn si sd szl su sw tl shn te bug vec vo wa wuu yi yo diq bat-smg zu lad kbd ang smn ab roa-rup frp arc gn av ay bh bi bo bxr cbk-zam co za dag ary se pdc dv dsb myv ext fur gv gag inh ki glk gan guw xal haw rw kbp pam csb kw km kv koi kg gom ks gcr lo lbe ltg lez nia ln jbo lg mt mi tw mwl mdf mnw nqo fj nah na nds-nl nrm nov om pi pag pap pfl pcd krc kaa ksh rm rue sm sat sc trv stq nso sn cu so srn kab roa-tara tet tpi to chr tum tk tyv udm ug vep fiu-vro vls wo xh zea ty ak bm ch ny ee ff got iu ik kl mad cr pih ami pwn pnt dz rmy rn sg st tn ss ti din chy ts kcg ve 
Prefix: a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9