Geistliches KonzertAls Geistliches Konzert bezeichnet man einen Großteil der kürzeren geistlichen Musikwerke des 17. Jahrhunderts. Festere Formen wie die Kantate befanden sich zu dieser Zeit noch in der Entstehungsphase. Geistliche Konzerte können aber auch eine musikalische Veranstaltungsform sein.[1] EntstehungDie stilistischen und formalen Wurzeln des Geistlichen Konzerts liegen einerseits in der Monodie, andererseits in der althergebrachten Motette. Zu den Komponisten solcher Werke zählen neben anderen Heinrich Schütz, Samuel Capricornus, Matthias Weckmann, Johannes Werlin, Otto Gibel, Paul Hainlein, Vinko Jelić, Sebastian Knüpfer, Samuel Scheidt, Johann Schop, Crato Bütner, Cornelius Burgh, Dieterich Buxtehude, Andreas Rauch, Johann Christian Schieferdecker, Johann Vierdanck, Johann Christoph Bach I sowie weitere ältere Mitglieder der Familie Bach. Nicolaus Bruhns vereinte Stilelemente zweier entgegengesetzter Musikgattungen, nämlich des von Heinrich Schütz geprägten Geistlichen Konzerts und des bis dahin weitgehend der weltlichen Musik vorbehaltenen Madrigals. Beispiele aus dem 17. Jahrhundert in chronologischer ReihenfolgeVinko Jelić
Cornelius Burgh
Samuel Scheidt
Heinrich Schütz
Johann Vierdanck
Johannes Werlin
Johann Schop
Otto Gibel
Matthias Weckmann
Crato Bütner
VeranstaltungsformDas Concert spirituel (französisch: „geistliches Konzert“ oder „geistiges, geistreiches Konzert“) ist die Bezeichnung für eine Konzertveranstaltung, die von 1725 bis 1791 in Paris bestand. Die ab 1646 bestehenden „Abendmusiken“, mit denen die Geschichte der geistlichen und öffentlichen Konzerte in Deutschland beginnt, bestimmen einen großen Teil des Schaffens von Dieterich Buxtehude. Die Abendmusik als Veranstaltungsform bestand in Lübeck bis 1810 und wurde 1926 wieder begründet. Geistliche Konzerte können seit dem 20. Jahrhundert auch eine zumeist kirchenmusikalische Veranstaltungsform mit Darbietungen geistlicher Musik sein. Parallel dazu hat sich auch der Begriff „Stunde der Kirchenmusik“ eingebürgert. Einzelnachweise
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