Share to: share facebook share twitter share wa share telegram print page

 

Freies Geleit

Freies Geleit (oder sicheres Geleit) bezeichnet eine Zusage an eine bestimmte Person, nicht belästigt, angegriffen oder verhaftet zu werden.

Im Juli 1522 während des Wiener Neustädter Blutgerichts ausgestellte Zusicherung freien Geleits durch Erzherzog Ferdinand von Österreich

Strafprozessrecht

Im Strafprozessrecht bezeichnet „sicheres Geleit“ die Zusage eines Gerichts an einen Beschuldigten, ihn im Zugriffsbereich der Justizorgane nicht in Gewahrsam zu nehmen. Eine solche Zusage soll wichtige Zeugen eines Verfahrens, die sich im Ausland aufhalten, zur Einreise und Aussage bewegen. In Deutschland bildet § 295 StPO die Rechtsgrundlage für eine solche Zusage, in Österreich § 197 StPO, in der Schweiz Art. 204 StPO.

Auch in völkerrechtlichen Vereinbarungen über die Rechtshilfe in Strafsachen gibt es häufig Bestimmungen, deren Zweck es ist, bei der Überstellung eines Zeugen vom In- ins Ausland oder bei seiner Ladung zu einer Vernehmung im Ausland zu gewährleisten, dass er im Ausland nicht wegen einer früheren Tat verfolgt wird. Sie können als Ausdruck einer jedenfalls begrenzten Anerkennung des Rechts auf freies Geleit verstanden werden.[1]

Kriegsvölkerrecht

Freies Geleit bezeichnet ferner die Situation in Zeiten internationaler Konflikte oder Kriege, in der eine Partei des Konflikts einer gegnerischen Person ein Dokument ausstellt, das der Person die Durchquerung des Gebiets erlaubt, ohne Belästigungen oder Angriffe auf Leib und Leben befürchten zu müssen.[2]

Ein Beispiel für solches freies Geleit ist die Reise Lenins im plombierten Wagen während des Ersten Weltkrieges im April 1917: Als Bürger Russlands, das im Kriegszustand mit dem Deutschen Reich war, durfte er es auf dem Weg nach Russland durchqueren, da sich die deutsche Regierung davon eine Destabilisierung Russlands versprach.[3][4]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. BGH, Urteil vom 24. Februar 1988, Az. 3 StR 476/87, Volltext.
  2. Meyers Konversationslexikon: Geleit, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, 4. Auflage, 1885–1892.
  3. Was war am 23. März 1917 auf chroniknet.de
  4. Leo am Zug. In: Der Spiegel. Nr. 32, 1987 (online).
Kembali kehalaman sebelumnya


Index: pl ar de en es fr it arz nl ja pt ceb sv uk vi war zh ru af ast az bg zh-min-nan bn be ca cs cy da et el eo eu fa gl ko hi hr id he ka la lv lt hu mk ms min no nn ce uz kk ro simple sk sl sr sh fi ta tt th tg azb tr ur zh-yue hy my ace als am an hyw ban bjn map-bms ba be-tarask bcl bpy bar bs br cv nv eml hif fo fy ga gd gu hak ha hsb io ig ilo ia ie os is jv kn ht ku ckb ky mrj lb lij li lmo mai mg ml zh-classical mr xmf mzn cdo mn nap new ne frr oc mhr or as pa pnb ps pms nds crh qu sa sah sco sq scn si sd szl su sw tl shn te bug vec vo wa wuu yi yo diq bat-smg zu lad kbd ang smn ab roa-rup frp arc gn av ay bh bi bo bxr cbk-zam co za dag ary se pdc dv dsb myv ext fur gv gag inh ki glk gan guw xal haw rw kbp pam csb kw km kv koi kg gom ks gcr lo lbe ltg lez nia ln jbo lg mt mi tw mwl mdf mnw nqo fj nah na nds-nl nrm nov om pi pag pap pfl pcd krc kaa ksh rm rue sm sat sc trv stq nso sn cu so srn kab roa-tara tet tpi to chr tum tk tyv udm ug vep fiu-vro vls wo xh zea ty ak bm ch ny ee ff got iu ik kl mad cr pih ami pwn pnt dz rmy rn sg st tn ss ti din chy ts kcg ve 
Prefix: a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9