EinzelbewerberAls Einzelbewerber bezeichnet man einen Kandidaten für ein politisches Amt, der bei einer Wahl antritt, ohne von einer Partei aufgestellt worden zu sein. Einzelbewerber sind meist parteilos. Es kommt jedoch auch vor, dass Parteimitglieder als Einzelbewerber antreten. BundestagswahlenUm bei deutschen Bundestagswahlen als Einzelbewerber anzutreten, muss man mindestens 200 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten des Wahlkreises vorlegen. Erreicht ein Einzelbewerber wenigstens 10 % der Erststimmen, erhält er Wahlkampfkostenerstattung.[1]
a Davon 77 Vertreter von Vertriebenenorganisationen b Davon 10 als Unabhängige Demokraten 69 auftretende Mitglieder der Aktionsgemeinschaft Unabhängiger Deutscher c Darunter 245 der Friedensliste d Darunter 19 von Der Springende Punkt, einer Wahlinitiative für die dreistufige Volksgesetzgebung e Darunter 62 des Willi-Weise-Projekts, 21 der Wählervereinigung Für Volksentscheide g Darunter 33 des Internationalistischen Bündnis/Liste (MLPD), 16 von Klimalisten Bei der ersten Bundestagswahl traten noch 117 Einzelbewerber an, unter anderem weil die Vertriebenenorganisationen keine Parteilizenz erhalten hatten. Insgesamt entfielen 4,8 % der Stimmen auf Einzelbewerber. Drei Einzelbewerber zogen in den Bundestag ein: Eduard Edert (als gemeinsamer Kandidat von CDU, FDP und DP), Franz Ott (als Vertriebenervertreter) sowie Richard Freudenberg (später Mitbegründer der Freien Wähler Baden-Württemberg). Nach der Einführung der Zweitstimmen und damit Parteilandeslisten traten 1953 nur noch sechs Einzelbewerber an. Freudenberg scheiterte bei seiner erneuten Kandidatur. Bis 1983 traten nie mehr als 19 Einzelbewerber an. 1987 trat die Friedensliste in fast allen Wahlkreisen mit Einzelbewerbern, aber ohne Landeslisten an. Seit der Wiedervereinigung ist die Zahl der Einzelbewerber angestiegen, ohne dass diese jedoch größere Erfolge erzielen konnten. Dabei treten immer wieder größere Gruppen von Einzelbewerbern an, z. B. des Willi-Weise-Projekts 2009 und 2013, oft mit der verbindenden Forderung nach mehr direkter Demokratie. Bei der Bundestagswahl 2017 entfielen 0,18 % der Erststimmen auf Einzelbewerber, 2021 waren es 0,24 %.
KommunalwahlenIn Gemeinderäten insbesondere kleinerer Ortschaften sind Einzelbewerber häufig vertreten. In manchen Orten stellen sie sogar die Mehrheit der Gemeinderäte. Einzelnachweise |