EdiktEin Edikt (von lat. edicere „verordnen“, „bekanntmachen“) bezeichnet im römischen Recht öffentliche Erklärungen des Magistrats, besonders die der Prätoren zu Grundsätzen der Anwendung des Rechts (Rechtsschutzverheißung) während ihrer Amtszeit. In der späten Kaiserzeit wurden auch Gesetze, die in den Rechtsfolgen am weitesten reichende Rechtsquelle des Kaisers, als Edikte bezeichnet.[1] In der Neuzeit steht der Begriff
Wichtige Beispiele
Siehe auch
Literatur
WeblinksWiktionary: Edikt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Einzelnachweise
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