DTV-KlassifizierungParallel zur Hotelklassifikation in Deutschland des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes existiert die DTV-Klassifizierung vom Deutschen Tourismusverband. An der DTV-Klassifizierung können alle Anbieter von Ferienunterkünften bis einschließlich neun Betten in Deutschland teilnehmen. Bei einer DTV-Klassifizierung werden ein bis fünf Sterne vergeben. Die Teilnahme an der DTV-Klassifizierung ist freiwillig und drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Zeit kann sie erneut durchgeführt werden. Mindeststandards und KriterienUm an der DTV-Klassifizierung teilnehmen zu können, müssen die Ferienunterkünfte der Gastgeber gewisse Mindestkriterien erfüllen. Liegen diese vor, kann die Bewertung anhand des Kriterienkatalogs vorgenommen werden. Der aktuelle Kriterienkatalog umfasst rund 100 Kriterien, welche in 5 Kategorien zusammengefasst und unterschiedlich gewichtet werden. Bewertet werden unter anderem
Die Kriterien werden kontinuierlich alle drei Jahre weiterentwickelt und optimiert sowie an die Erwartungen der Gäste angepasst. Praktische DurchführungDie Durchführung der DTV-Klassifizierung liegt bei den örtlichen Tourismusorganisationen. Voraussetzung hierfür ist der Abschluss eines Lizenzvertrages zwischen der DTV Service GmbH und der Tourismusorganisation, welche die Klassifizierung anbietet und durchführt. Alle Prüfer werden vom DTV geschult. Nach erfolgreicher Klassifizierung wird das Objekt gemäß dem Ergebnis in eine Sternekategorie (1–5) eingestuft. Mit diesem Ergebnis dürfen die Gastgeber drei Jahre werben. Die Authentizität der Sterne kann auf sterneferien.de[1] überprüft werden. Die Bedeutung der SterneFerienhäuser/ -wohnungen
Weblinks
Einzelnachweise
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