Christian StarckChristian Starck (* 9. Januar 1937 in Breslau) ist ein deutscher Jurist. Er ist emeritierter Professor für Öffentliches Recht an der Universität Göttingen und war Richter des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs. LebenNach einem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Kiel, Freiburg und Würzburg legte Starck 1960 sein erstes Staatsexamen ab und wurde 1963 in Würzburg zum Dr. iur. utr. promoviert. Im darauffolgenden Jahr absolvierte er in München sein zweites Staatsexamen und war im Anschluss daran bis 1967 als Wissenschaftliche Hilfskraft am Bundesverfassungsgericht tätig. Nachdem Starck 1968 zunächst die Beamtenlaufbahn in der bayerischen Innenverwaltung eingeschlagen hatte, habilitierte er sich 1969 für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Universität Würzburg und war dort Privatdozent. Von 1971 bis zu seiner Emeritierung 2005 war er Professor für Öffentliches Recht an der Universität Göttingen. Von 1991 bis 2006 war er zudem Richter des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs. Vom 1. April 2008 bis zum 31. März 2012 war er Präsident der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen, der er seit 1982 als ordentliches Mitglied angehört. Zu seinen Schülern zählen Karl-Eberhard Hain, Volker Schlette, Thorsten Ingo Schmidt, Thomas Schmitz, Gunnar Folke Schuppert, Christian Winterhoff, Rainer Grote und Ines Härtel.[1] Veröffentlichungen (Auswahl)Unter Juristen ist er vor allem durch seine Mitarbeit am Grundgesetz-Kommentar von „von Mangoldt/Klein“ sowie durch den „Götz/Starck“, eine handliche Sammlung studienrelevanter niedersächsischer Landesgesetze, bekannt. Darüber hinaus ist er Mitherausgeber der Juristenzeitung (JZ).
Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
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