Cartagena-ProtokollDas Internationale Protokoll über die biologische Sicherheit, nach dem letzten Verhandlungsort Cartagena (Kolumbien) kurz Cartagena-Protokoll genannt, ist ein am 11. September 2003 in Kraft getretenes internationales Folgeabkommen der UN-Konvention über biologische Vielfalt. Es regelt erstmals völkerrechtlich bindend den grenzüberschreitenden Transport, die Handhabung und den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen. Darin sind Maßnahmen vorgesehen, um die genetischen Ressourcen vor möglichen Gefahren zu schützen, die mit der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen verbunden sein können. 2010 wurde es durch das Nagoya-Protokoll unter anderem mit den Aichi-Zielen ergänzt. KernpunkteDie Kernpunkte des Protokolls über die Biologische Sicherheit sind:[1]
RatifizierungsprozessDie Aushandlung eines Protokolls über die biologische Sicherheit wurde bereits 1995 von den damals 170 Mitgliedstaaten der UN-Konvention über biologische Vielfalt beschlossen. Eine entsprechende Konferenz der Vertragsstaaten wurde 1999 im kolumbianischen Cartagena begonnen und 2000 in Montréal verabschiedet. 2003 wurde es mit der Ratifizierung durch 50 Staaten rechtskräftig. Inzwischen haben 159 Staaten und die Europäische Union das Protokoll anerkannt. Nicht zu den Unterzeichnern zählen einige Länder mit hohen Agrarexporten wie USA und Australien. Weitere Weltagrarexporteure, die das Cartagena-Protokoll zwar unterzeichnet, jedoch nicht ratifiziert haben, sind Argentinien und Kanada.[2] 166 haben es bereits ratifiziert, dazu gehören neben Deutschland nahezu alle EU-Staaten. Vereinbart wurde ebenfalls die Abhaltung regelmäßiger Folgekonferenzen, die sich mit der Umsetzung des Protokolls befassen. Die erste dieser Konferenzen fand 2004 in Kuala Lumpur statt, wo die Errichtung einer Clearingstelle für biologische Sicherheit sowie Fragen zum Haftungsrecht und zur Dokumentation grenzüberschreitender Lieferungen in Frage kommender Organismen beschlossen wurde. Die Clearingstelle soll dabei Zugang zu allen nationalen und transnationalen gentechnisch relevanten Daten erhalten. Verhältnis zu WTO-AbkommenDas Cartagena-Protokoll wurde von Juristen als verworren, schlecht entworfen, unvollständig und ohne Referenz zu den WTO-Abkommen bezeichnet. Es könne nicht sicherstellen, dass seine Provisionen nicht dazu verwendet werden, willkürliche und ungerechtfertigt diskriminierende Einschränkungen des internationalen Handels vorzunehmen.[3][4] Überblick aller Treffen
KritikDas Protokoll wurde von dem Biologen Willy de Greef von der Universität Gent kritisiert, da es eine ernsthafte Bedrohung für die Anstrengungen der öffentlichen Forschung darstelle, nachhaltige Beiträge zur Ernährungssicherheit und Gesundheitsversorgung in Entwicklungsländern zu leisten. Das Protokoll sei ein Versuch des Verbots der Grünen Gentechnik unter anderem Namen. Beispielsweise erschwere es die Verbreitung des Goldenen Reis. Kritisiert wurde, dass bei der ersten Verhandlungsrunde keine Vertreter der seriösen Wissenschaft anwesend waren, aber über 100 Vertreter von Nichtregierungsorganisationen, die eine wissenschafts- und technologiefeindliche Agenda vertreten würden. Von über 20 Präsentationen zur Agrogentechnik habe sich keine einzige mit ihrem Nutzen und Potenzial auseinandergesetzt.[6] Eine Kernempfehlung einer von der päpstlichen Akademie der Wissenschaften im Mai 2009 einberufenen Expertenrunde lautet, die Grüne Gentechnik von exzessiver und unwissenschaftlicher Regulierung zu befreien. Insbesondere spricht sie sich für eine Revision des Cartagena-Protokolls aus, das europäisch geprägte Regulierung in Entwicklungsländer exportiere.[7] Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
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