Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen EigentumsDas Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums oder TRIPS-Abkommen (englisch Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights; französisch Accord sur les aspects des droits de propriété intellectuelle qui touchent au commerce) ist eine internationale Vereinbarung auf dem Gebiet der Immaterialgüterrechte. Es legt minimale Anforderungen für nationale Rechtssysteme fest. Dies soll sicherstellen, dass die Maßnahmen und Verfahren zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums nicht selbst zu Schranken für den rechtmäßigen Handel werden. Bedeutung des TRIPS-AbkommensGrundprinzipien des TRIPS-Abkommens sind die nationale Behandlung, die Gleichbehandlung aller Angehörigen der Mitgliedsstaaten sowie ausgeglichener Schutz zur Förderung der technischen Innovation und des Technologietransfers. Sowohl Hersteller als auch Nutzer sollen profitieren und wirtschaftlicher und sozialer Wohlstand sollen gesteigert werden.[1] Das TRIPS-Abkommen regelt Rechtsgebiete wie:
Das TRIPS-Abkommen fordert von den Mitgliedsstaaten Minimalkriterien u. a. in den folgenden Bereichen:
Die TRIPS-Bestimmungen im Bereich des Urheberrechts verweisen auf die Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst in der Fassung der Stockholmer Revisionskonferenz 1971. Ausnahmen sind Computerprogramme und Datensammlungen (Art. 10 TRIPS, sog. „Berne Plus Approach“). Urheberpersönlichkeitsrechte (moral rights) sind hingegen nicht erfasst. Im Hinblick auf verwandte Schutzrechte verweist das TRIPS-Abkommen auf das Rom-Abkommen 1961. Da der Vertrag den Mitgliedsstaaten nur Mindeststandards auferlegt, gewähren viele Staaten weitergehende Rechte. So erlischt beispielsweise in Deutschland (§ 64 UrhG) und allen anderen Staaten der EU (Art. 1 der Richtlinie 2006/116/EG) das Urheberrecht erst 70 Jahre ab dem Tod des Urhebers, während Art. 12 des TRIPS-Abkommens nur 50 Jahre ab Veröffentlichung des Werkes vorschreibt. GeschichteDie Entstehung des TRIPS-Abkommens ist eng verbunden mit der Arbeit des Intellectual Property Committee, eines Zusammenschlusses von 13 US-amerikanischen Konzernen der Hochtechnologie, die auf der ganzen Welt für eine Verbindung von Fragen des geistigen Eigentums und des Freihandels warben.[2] Nachdem geistiges Eigentum bislang exklusiv als Aufgabe der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) angesehen worden war, wurde TRIPS ein Abkommen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO). GATTDas TRIPS-Abkommen wurde zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) am Ende der Uruguay-Runde 1994 hinzugefügt. Die Einbeziehung des TRIPS-Abkommen erfolgte vor allem auf Drängen der Vereinigten Staaten, gestützt durch die EU, Japan und andere Erste-Welt-Länder. Weiteren Einfluss hatten die Kampagnen der einseitigen ökonomischen Ermutigung (unter dem Allgemeinen Präferenzsystem) und des Zwangs (unter Abschnitt 301 des Trade Act). Die amerikanische Strategie zur Verknüpfung von Handelsrichtlinien mit Richtlinien des geistigen Eigentums hat ihren Ursprung in den achtziger Jahren in der Führungsetage von Pfizer Inc., einem globalen Pharmazeutik-Unternehmen. Pfizer mobilisierte zwölf weitere internationale US-Unternehmen und schloss sich mit diesen im Intellectual Property Committee (IPC) zusammen. Das IPC machte durch Lobbyarbeit die Maximierung von Privilegien an geistigem Eigentum zur Top-Priorität der US-Handelspolitik. Nach der Uruguay-Runde wurde das GATT zur Grundlage der WTO. Nachdem die Ratifizierung des TRIPS-Abkommens für eine WTO-Mitgliedschaft verpflichtend ist, muss jeder Staat, der Zugang zu den Märkten der WTO-Mitglieder erlangen will, die sehr strengen Regelungen des geistigen Eigentums des TRIPS-Abkommens in nationales Recht umsetzen. WTODarüber hinaus besitzt das TRIPS-Abkommen im Gegensatz zu anderen internationalen Vereinbarungen einen mächtigen Durchsetzungsmechanismus. Staaten, die ihr Rechtssystem für geistiges Eigentum nicht TRIPS-konform gestalten, können durch den WTO-Streitschlichtungsmechanismus diszipliniert werden, der es ermöglicht, Handelssanktionen gegen abtrünnige Staaten zu verhängen. KritikSeit das TRIPS-Abkommen in Kraft getreten ist, muss sich die WTO mit zunehmender Kritik von Entwicklungsländern[3], Wissenschaftlern[4] und nichtstaatlichen Organisationen (NGOs) auseinandersetzen. Peter Drahos beschreibt TRIPS als Ergebnis eines Lobbying-Prozesses durch multinationale Unternehmen wie Pfizer und IBM mit dem Ziel, globale Monopole für die Verwertung von Geschäftsideen, Erfindungen und Entdeckungen zu etablieren.[5] Die Setzung von Innovationsanreizen ginge dabei zu Lasten der Diffusion von Wissen, was insgesamt zu einer ineffizienten Verteilung von Ressourcen führe. Anderen Kritikern, insbesondere aus den USA, geht der Schutz geistigen Eigentums durch TRIPS nicht weit genug. Eine stärkere Berücksichtigung der Entwicklungsländer im Rahmen des TRIPS-Abkommens könnte daher dazu führen, dass Wirtschaftssanktionen und der Schutz von geistigen Eigentumsrechten außerhalb des TRIPS-Rahmens eine größere Rolle spielen.[6] MedikamenteDie bisher heftigste Auseinandersetzung fand über AIDS-Medikamente für Afrika statt. Trotz der nach Ansicht der Kritiker unvertretbaren Rolle, die Patente in Afrika bei der Aushöhlung des öffentlichen Gesundheitswesens spielten, wurde 2005 das TRIPS-Abkommen, nach Kritikersicht nur geringfügig, durch den Anhang Artikel 31bis[7] zu Artikel 31 geändert. Dies geschah im Rahmen der bereits im November 2001 ergangenen Doha Declaration, einer erläuternden Stellungnahme, welche darauf hinweist, dass Mitgliedsstaaten durch das TRIPS-Abkommen nicht (mehr) daran gehindert werden sollen, Krisen im öffentlichen Gesundheitswesen zu bewältigen. Die Kritiker sind nun der Auffassung, seit diesem Zeitpunkt würden die Vereinigten Staaten (und in geringerem Ausmaß auch andere entwickelte Nationen) auf Geheiß der PhRMA (Vertretung der pharmazeutischen Industrie in den USA) daran arbeiten, die Auswirkungen dieser Erklärung so gering wie möglich zu halten. Dem wird entgegengehalten, es dürfe hierbei aber nicht übersehen werden, dass die Mehrheit der Medikamente nicht (mehr) patentiert sei, und dass auch diese nicht-patentierten Medikamente aus verschiedenen Gründen nicht überall in Afrika ausreichend verfügbar seien. Ein Grund sei die mangelnde Infrastruktur in vielen afrikanischen Ländern. Ein anderes Problem sei die weit verbreitete Korruption; auch günstig verfügbar gemachte Medikamente erreichten nicht unbedingt die Patienten in den sog. Entwicklungsländern, sondern würden stattdessen exportiert, was durch die Zwangslizenzmechanismen der Art. 31 TRIPS verhindert werden soll.[8] Unter marktwirtschaftlichen Voraussetzungen seien Investitionen privater Unternehmen in die Forschung und Entwicklung nur zu erwarten, wenn die Kosten gedeckt und Profite erwirtschaftet werden könnten.[9] Am 2. Oktober 2020 wurde von Südafrika und Indien der Vorschlag eingereicht, das Patentrecht beim COVID-19-Impfstoff vorübergehend auszusetzen. Über 100 Länder unterstützten diesen Vorschlag. Die EU, die Schweiz und weitere Länder lehnen ihn ab.[10][11] Software-PatenteDie amerikanische Delegation hat anlässlich der Debatte um die Neuregelung von Softwarepatentierung die Meinung vertreten, es sei nach TRIPS Artikel 27 nicht möglich, Software-Patente vollständig zu verbieten. Das deutsche Bundespatentgericht stellt aber klar:
Text der einschlägigen TRIPS-Bestimmung:
Siehe auch
Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
|