Todesdrohung

Unter einer Todesdrohung (oder auch Morddrohung) versteht man die Drohung, dass der Tod eines Lebewesens hervorgerufen wird, meist geschieht dies gegenüber einer anderen Person.[1] In Abgrenzung zur bloßen Warnung vor dem Tod, schreibt sich der Drohende einen Einfluss auf den Eintritt des Todes zu.[2]

Drohung mit dem Tod eines Menschen

Bei der Drohung mit dem Tod eines Menschen wird gegenüber einer Person gedroht, dass ein Mensch getötet wird.

Rechtliche Situation

Deutschland

Als Nichtanzeige geplanter Straftaten strafbar ist es, eine ernsthaft geäußerte Todesdrohung nicht an die Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten. Das Drohen mit dem Tod eines Menschen, um eine Person zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu veranlassen, ist nach deutschem Strafrecht eine Nötigung, auch wenn mit dem Tod einer dritten Person gedroht wird.[3] Die Drohung mit Mord oder Totschlag gegen den Bedrohten oder eine ihm nahestehende Person ist eine strafbare Bedrohung. Darüber hinaus kommen Todesdrohungen teilweise auch bei Raub, Erpressungen, erpresserischem Menschenraub und Geiselnahmen vor. Wird die Drohung wahr gemacht, kommt eine Strafbarkeit wegen versuchtem oder vollendetem, vorsätzlichen Tötungsdelikts, wie Mord oder Totschlag in Betracht.

Beispiele

Zu zwei öffentlich bekannten Fällen zählen die der beiden Autoren Salman Rushdie und Roberto Saviano, die aufgrund der jeweiligen Situation permanent unter Personenschutz stehen.

Rushdie wurde bereits 1989 nach der Veröffentlichung der Satanischen Verse, von Ruhollah Chomeini (im Rahmen einer Fatwa) zum Tode verurteilt.[4]

Saviano wird, seit 2006 seine enthüllendes Sachbuches Gomorrha erschien, von der Camorra bedroht und muss regelmäßig seine Unterkunft wechseln.[5]

Siehe auch

Wiktionary: Todesdrohung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Duden | Todesdrohung | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition. In: www.duden.de. Abgerufen am 3. Februar 2016.
  2. Michael Hettinger: Strafrecht Besonderer Teil 1. 37. Auflage. C.F. Müller, Heidelberg 2013, ISBN 978-3-8114-9345-2, S. 129.
  3. Kindhäuser, in Nomos-Kommentar zum StGB, Bd. 2, 2. Aufl. 2005, vor § 249 Rn 35.
  4. Literatur. Vor 25 Jahren: Aufruf zur Ermordung von Salman Rushdie. vom 14. Februar 2014 Deutschlandfunk, abgerufen am 3. März 2026
  5. Morddrohung Mafia will Bestseller-Autor bis Weihnachten töten . Deutschlandfunk, abgerufen am 3. März 2026

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