Stallmeister ist eine Berufsbezeichnung in der Pferdezucht und Pferdehaltung. Stallmeister gab es zum Beispiel an Kaiser- und Königshöfen, an den Universitäten[1] sowie in der Königlich-Preußischen Gestütsverwaltung. Auch heute wird die Bezeichnung in manchen Bereichen noch verwendet. Der Stallmeister trägt die Verantwortung für einen bestimmten Pferdebestand.
Der Stallmeister (lat. agaso) war an mittelalterlichen und neuzeitlichen adligen Höfen einer der höchsten Hofbeamten, der für die Beaufsichtigung der herrschaftlichen Pferdeställe zuständig war. Ihm unterstanden die Stallknechte, Kutscher und Bereiter. Aus dem Rang des Stallmeisters entwickelte sich das wichtige Amt des Marschalls.
In der Neuzeit wurden verschiedene Stallmeisterfunktionen unterschieden: Am königlich preußischen Hof gehörte der Leiter des Marstalls zu den Oberhof-Chargen. Er führte die Dienstbezeichnung Oberstallmeister. Ihm unterstanden ein Vice-Oberstallmeister und mehrere Stallmeister.
Ein Landstallmeister war Leiter eines Zuchtgestütes (z. B. Hauptgestüt Trakehnen/Ostpreußen oder Hauptgestüt Graditz/Sachsen) bzw. eines Hengstdepots (z. B. Niedersächsisches Landgestüt Celle oder Nordrhein-Westfälisches Landgestüt Warendorf). Der Leiter der gesamten preußischen Pferdezucht und Dienstvorgesetzter aller Gestütsdirektoren und Landstallmeister war der Oberlandstallmeister, der unmittelbar dem preußischen Minister für Landwirtschaft unterstellt war. Diese Behörde wurde nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs abgeschafft. Heute gilt der Titel Landstallmeister als Beamten-Dienstbezeichnung, sodass Leiter staatlicher Hengstdepots, die nicht im Angestelltenverhältnis stehen, lediglich als Leiter oder Direktor bezeichnet werden.
Im modernen Sprachgebrauch hat sich der Begriff gewandelt: In Gestüten, bei der Pferdezucht und in Rennställen (Trabrennen oder Galopprennen) hat der Stallmeister die Verantwortung für die Pferde, inklusive der Planung von Trainingszeiten und der Auswahl des Futters für die optimale Ernährung. Er hat zudem sicherzustellen, dass die Pferde beschlagen, geimpft und entwurmt sind sowie unter regelmäßiger tierärztlicher Behandlung stehen. Auch in einem Zirkus mit einem größeren Tierbestand ist der Stallmeister für das Wohl der Tiere verantwortlich.
Im Russischen Kaiserreich gab es bis 1917 bei Hofe die beiden Titel Stallmeister (russischSchtalmeister) und Oberstallmeister (russisch Ober-schtalmeister). Sie entsprachen gemäß Rangtabelle den Rang-Kategorien K3 bzw. K2.
Bedeutung im britischen Commonwealth
Die wörtliche Übersetzung von Stallmeister ist equerry, ein Titel für einen persönlichen Assistenten eines Mitglieds der königlichen Familie.
Bekannte Stallmeister
Guillem de Cabestaing, provençalischer Troubadour des 12. Jahrhunderts, war zunächst Stallmeister Margaridas, der Gemahlin Raimunds von Castel-Roussillon
Friedrich Freiherr von Spörcken, königlich hannoverscher Landstallmeister in Celle (1839–1866) mit enormem Einfluss auf die Hannoveraner Pferdezucht und die bauliche Entwicklung des Landgestüts Celle, trat aus Protest gegen die preußische Annexion Hannovers zurück
Gerd Lehmann, dienstältester Landstallmeister des Nordrhein-Westfälischen Landgestüts Warendorf (1966–1996), leitete die Umzüchtungsphase zum modernen Sportpferd in Westfalen ein.
Salomon de la Broue (1530–1610), Stallmeister (écuyer) des Herzogs von Épernon, dann Hofstallmeister Heinrichs des IV. von Frankreich. Er bekleidete den Rang écuyer ordinaire de la Grande Écurie,[3] wobei zu berücksichtigen ist, das die Grande Écurie (Großer Marstall) damals noch nicht in dem gleichnamigen Gebäude in Versailles untergebracht war.
Antoine de Pluvinel (1555–1620), écuyer ordinaire am Hof Heinrichs III. und Heinrichs IV., später écuyer principal und Reitlehrer des späteren Ludwigs XIII. von Frankreich.
Joachim comte de Lionne (?–1716), erster Stallmeister (1671–1716) der Grande Écurie du Louvre unter Ludwig XIV. (premier écuyer du roi, commandant la Grande Écurie du Louvre).[4]
Carl Christoph Gottlob von Knobelsdorff (1767–1845), Landrat[8] im neumärkischen Kreis Königsberg (1795–1798), preußischer Oberstallmeister (1823–1841),[9] übernahm in der Nachfolge von August von der Goltz die Funktion der (vakanten) Großen Hofcharge (oder Oberstcharge) eines Obermarschalls (1835–1841).[10] Er vermehrte die Zahl der Landgestüte um drei Neugründungen: Warendorf (1826), Zirke (1828) und Wickrath (1839).[11]
Ernst von Schwichow (1798–1868), preußischer Landstallmeister in Warendorf und Trakehnen, begründete das Deutsche Derby im Galopprennsport
Wilhelm Theodor Freiherr von Knobelsdorf (1799–1875), Neffe des Oberstallmeisters Knobelsdorf war Landstallmeister des Schlesischen Landgestütes Leubus[12]
↑Gabriel René Mennessier de La Lance (General): Essai de Bibliographie Hippique. Band 2.
↑Joachim Graf von Lionne war der Sohn von Humbert de Lionne (um 1597–?) und Virginie Rabot d’Avrillac († 1665). Siehe: Hugues de Lionne, Ulysse Chevalier (Hrsg.): Lettres inédites de Hugues de Lionne, ministre des affaires étrangères sous Louis XIV, précédées d’une notice historique sur la famille de Lionne … 1877, S. 55, Textarchiv – Internet Archive
↑Biographisches Lexikon aller Helden und Militairpersonen, welche sich in preußischen Diensten berühmt gemacht haben. Arnold Wever, Berlin, 1791, S. 10. books.google.fr
↑Rolf Straubel: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740–1806/15. In: Historische Kommission zu Berlin (Hrsg.): Einzelveröffentlichungen. 85. K. G. Saur Verlag, München 2009, ISBN 978-3-598-23229-9, S.502 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑Neue Würzburger Zeitung, Nr. 213, 3. August 1841, Titelseite, Spalte 2. books.google.fr
↑Zeitung für den deutschen Adel, Helbig, 2. Jahrgang, 1. Semester 1841, S. 259/260. books.google.fr
↑Manfred W. Graf: Die königlich-preußische Gestütsverwaltung, Verlag Thüringer Druckhaus, 2006, S. 211.
↑Leopold Freiherr von Zedlitz: Neues preussisches Adels-Lexikon oder Genealogische und diplomatische Nachrichten, Gebr. Reichenbach, Leipzig, 1837, S. 127. books.google.fr