Resident Engineer

Resident Engineer ist ein Begriff aus dem anglo-amerikanischen Bauwesen. Er bezeichnet eine vom Engineer oder vom Auftraggeber eingesetzte Person, die bei größeren Bauvorhaben die sachgerechte bzw. vertragskonforme Ausführung der Bauleistung überwacht und dabei auftretende Fragen löst oder entscheidet. Seine Entscheidungsbefugnisse sind in dem jeweiligen Bauvertrag geregelt.

Hintergründe

Schon Thomas Telford, der erste Präsident des britischen Berufsverbands Institution of Civil Engineers, benutzte den Begriff in seiner posthum veröffentlichten Autobiographie[1] mehrfach ganz selbstverständlich für Personen, die von ihm oder auf seine Empfehlung hin vom Auftraggeber zur Kontrolle und Überwachung der Bauleistung eingesetzt wurden.

Die herausragende Bedeutung von Telford für die Entwicklung der Infrastruktur Großbritanniens mag die Durchführung dortiger Bauprojekte dauerhaft geprägt haben, die bis heute einige Unterschiede zur deutschen Praxis aufweist: Bauprojekte werden vom Engineer und seinem Büro in der Regel vor der Auftragsvergabe der Bauleistung bis ins Einzelne geplant und in Leistungsbeschreibungen und -verzeichnissen festgelegt. Eine baubegleitende Planung und eine Bauplanung, in der wesentliche Details dem Auftragnehmer überlassen werden, sind äußerst selten. Der Bauunternehmer führt die Bauleistung aus, muss dazu in der Regel aber keine Planungsleistungen erbringen. Der Engineer ist traditionell eine hochgeachtete Person, die ihren guten Ruf eine sachgerechte Entscheidung schuldet. Er hat weitgehende, im Bauvertrag festgelegte Entscheidungsbefugnisse, die zumindest vorläufig auch für den Auftraggeber bindend sind.

Resident Engineer

Der vom Engineer bestimmte oder auf seine Empfehlung hin vom Auftraggeber eingesetzte Resident Engineer begleitet und überwacht den Bauablauf auf einer Tag-zu-Tag Basis. Bei sehr großen Projekten hat er sein Büro tatsächlich auf der Baustelle. Er ist im Bauvertrag meist namentlich genannt, ein Wechsel in der Person ist den Beteiligten anzuzeigen. Seine Befugnisse sind im Bauvertrag geregelt. Die Vertragsmuster der Institution of Civil Engineers (ICE) enthielten schon lange Bestimmungen über ihn, die dann auch in die international gebräuchlichen FIDIC-Verträge eingingen.

Verhältnisse in Deutschland

Die in Deutschland üblichen Bauvertragsmuster der VOB/B, die vom abstrakten deutschen Vertragsrecht geprägt sind, kennen nur Auftraggeber und Auftragnehmer, aber weder einen Engineer noch einen Resident Engineer und demzufolge auch nicht deren eigenständige Positionen. Ihre Rolle wird von Bauingenieuren aufgrund von einzeln vereinbarten Vollmachten eingenommen, was immer wieder zu Konflikten führt.

Außerhalb von Bauprojekten wird der Begriff in einer zunehmend von Anglizismen geprägten Zeit in Stellenanzeigen für unterschiedlichste Positionen verwendet, in denen Ingenieure oder andere Fachleute außerhalb des Dienstsitzes ihres Arbeitgebers beim Kunden arbeiten sollen. Dabei sind die Stellenbeschreibungen häufig vage. Selbst die Bundesagentur für Arbeit äußert sich in ihrem unnötig gendernden Überblick[2] letztlich nur mit Allgemeinplätzen.

Einzelnachweise

  1. John Rickman (Hrsg.): Life of Thomas Telford, Civil Engineer, written by himself, containing a Descriptive Narrative of his Professional Labour: with a Folio Atlas of Copper Plates. Payne and Foss, London 1838 (Digitalisat auf archive.org)
  2. Resident Engineer auf arbeitsagentur.de

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