RegentschaftEine Regentschaft (lateinisch regere – ‚regieren‘, ‚lenken‘, ‚leiten‘) ist die stellvertretende Herrschaft durch ein nicht gekröntes Staatsoberhaupt in einer Monarchie an Stelle des Herrschers. GründeGründe der Regentschaft sind Minderjährigkeit des legitimen Monarchen, seine Verhinderung durch eine schwere Krankheit (insbesondere Geisteskrankheit) oder Gefangenschaft. Regent wird meist der nach der Primogeniturordnung nächstberufene, regierungsfähige Agnat. Dieser regiert dann als Prinzregent. Häufig wurde auch die Mutter des zukünftigen Herrschers – bei Minderjährigkeit – eingesetzt. Alternativ kommt auch ein Regentschaftsrat in Frage. Im Heiligen Römischen Reich oblag den Reichsvikaren die Fortführung der laufenden Geschäfte für die Zeit zwischen dem Tod eines Kaisers und der Wahl eines neuen. BeispieleHistorisch bedeutsam sind unter anderem die Regentschaften von:
Osmanisches ReichAls Regentschaften wurden in der westlichen Welt die offiziell unter der Oberherrschaft des Osmanischen Reichs stehenden Staaten Algier (1659–1830), Tunis (1591–1881) und Tripolis (1603–1835) bezeichnet. Oft aber agierten diese Staaten unabhängig oder wurden von anderen Staaten als souverän behandelt. Das Osmanische Reich betrachtete diese Staaten als privilegierte Provinzen (eyalet-i mümtaze).[1][2] Aufgrund ihrer gemeinsamen geographischen Lage wurden diese zusammenfassend als Barbareskenstaaten bezeichnet. Siehe auchWeblinks
Einzelnachweise
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