Pensionsplan

Ein Pensionsplan ist die zwischen Unternehmen und Kunden vereinbarte Regelung über die Leistungserbringung eines Pensionsfonds.

Hintergrund

In einem Pensionsplan werden die mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) bei Rentenversicherungen vergleichbaren Bedingungen zur planmäßigen Leistungserbringung im Versorgungsfall geregelt. Sie sind Bestandteil des Pensionsfondsvertrages, der bei entsprechender Nutzung des Durchführungsweg im Rahmen der Betrieblichen Altersvorsorge zwischen dem Pensionsfonds und dem Arbeitgeber zugunsten von Arbeitnehmern geschlossen wird. Dabei geht ein Pensionsplan über die Regelungen der AVB hinaus, da auch die Rechnungsgrundlagen (Rechnungszins, Ausscheideordnung, Kostensätze etc.) erfasst und festgelegt werden.

Ein Pensionsplan enthält insbesondere Regelungen und Konkretisierungen zur

  • Definition und Bestimmung der Versorgungsleistung in Abhängigkeit von der jeweiligen Zusageart,
  • Finanzierung der Versorgungsleitung und die notwendigen Verwaltungsmaßnahmen,
  • Überschussbeteiligung sowie
  • Kapitalanlage

2002 wurde Pensionsfonds in Deutschland im Zuge einer Reform des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) eingeführt, in diesem Zusammenhang umfasste § 112 Abs. 1 S. 2 und 3 VAG aF eine detaillierte Definition der Arten von Pensionsplänen. Bei der Überarbeitung des VAGs im Zuge der Umsetzung von Solvency II wurden die Vorgaben in eine generellere Form überführt, die sich nun in § 237 Abs. 1 S. 3 VAG findet.

Typischerweise variieren Pensionspläne je Arbeitgeber, da individuelle betriebliche Zusagen getroffen werden. Teilweise werden innerhalb eines Arbeitgebers verschiedene Pensionspläne angeboten bzw. existieren aufgrund zu verschiedenen Zeitpunkten und daher mit u. a. unterschiedlichen Rechnungsgrundlagen angebotene Pensionspläne.

Der Pensionsplan ist das maßgebliche Regelungswerk für die Rechtsverhältnisse einerseits zwischen Pensionsfonds und Arbeitgeber sowie andererseits zwischen Pensionsfonds und versorgungsberechtigten Bezugspersonen (insb. aktuelle und ehemalige Mitarbeiter des Arbeitgebers, Hinterbliebene). Das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird über einen separaten Pensionsfondsvertrag geregelt, der u. a. die Basis für die Erteilung der Pensionsfondszusage umfasst und diesbezügliche gegenseitigen Rechte und Pflichten im Verhältnis Arbeitgeber und Pensionsfonds regelt.

Literatur

Content Disclaimer

Informasi ini disarikan dari Wikipedia dan disajikan kembali untuk tujuan edukasi. Konten tersedia di bawah lisensi CC BY-SA 3.0. Kami tidak bertanggung jawab atas ketidakakuratan data yang bersumber dari kontribusi publik tersebut.

  1. The information displayed on this website is sourced in part or in whole from Wikipedia and has been adapted for the purpose of restating it. We strive to provide accurate and relevant information, however:
  2. There is no guarantee of absolute accuracy. Wikipedia is an open, collaborative project that can be edited by anyone, so information is subject to change.
  3. It is not intended to constitute professional advice. The content displayed is for informational and educational purposes only. For important decisions (e.g., medical, legal, or financial), please consult a professional.
  4. Content copyright. Wikipedia is licensed under the Creative Commons Attribution-ShareAlike License (CC BY-SA). This means that content may be reused with appropriate attribution and shared under a similar license.
  5. Responsible use. Any risk arising from the use of information from this website is entirely the responsibility of the user.