Albrecht Priess

Albrecht Priess

Joachim Rudolf Albrecht Priess (* 9. Juni 1820 in Lübeck; † 13. März 1906 in Lübeck) war ein lübeckischer Landrichter und langjähriges Mitglied der Bürgerschaft.

Leben

Laufbahn

Die Gestalt von Priess war aristokratisch, von nobler Gesinnung und echtem Pflichtgefühl beseelt, stand er für große eigene Anspruchslosigkeit.

Priess hatte sich seit dem 30. November 1844 als Advokat in seiner Heimatstadt niedergelassen. Am 27. Februar 1850 wurde er, um die richterliche Laufbahn ergreifen zu können, zum Nachfolger von Johann Heinrich Behn bei der Wette berufen. Dort wählte man ihn am 1. November 1851 zum Aktuar des Wettegerichts und zum zweiten Aktuar im Stadtamt.[1] Bei dieser Behörde und dem später an seine Stelle getretenen Stadtamt entfaltete er sich erfolgreich. Auf jener Stelle bot sich ihm die Gelegenheit sich mit den lübeckischen Zunftverhältnissen genauestens vertraut zu machen. Dies prädestinierte ihn später bei der Reform des Gewerbewesens mitzuwirken.

Der Senat ernannte Priess am 21. November 1863 zum Ständigen rechtsgelehrten Richter.[1] Am 1. März 1864 trat er in das neu gebildete Obergericht[Anm. 1] und nach der Aufhebung und der Neugestaltung des lübeckischen Gerichtswesens am 1. Oktober 1879 in das Landgericht über.

Das Gesetz über die Recthsverhältnisse der Reichsbeamten bestimmte 1873, dass neben dem in II. Instanz fungierenden Disziplinarhof in 28 deutschen Städten Disziplinarkammern zu bilden seien. Unter den selben befanden sich die Stadt das Fürstentum und das Herzogtum Lauenburg. Der Bundesrat wählte Priess als eines der sieben Mitglieder der mit dem Sitz in Lübeck bestellten 27. deutschen Disziplinarkammer.[2] Bei einer zusammenfassenden Darstellung der Geschichte des Aufblühens aus engen Verhältnissen zu einer angehenden Großstadt in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ist bei den Namen der hieran mitarbeitenden Männer der Name des Landrichters zu nennen.

Am 22. Oktober 1876 entschied die Versammlung, von der über 40 bereits 1873 an der Versammlung teilnahmen, einstimmig Karl Peter Klügmann bei der bevorstehenden Reichstagswahl wieder aufzustellen. Hierauf beschloss man die Bildung eines Allgemeinen Wahlkomitees und verschiedener Spezialkomitees für die einzelnen Wahlbezirke. Priess wurde ein Mitglied des Zentralkomitees.[3]

Als einer der gründlichsten Kenner der damaligen gewerblichen Verhältnisse der Stadt seiner Zeit suchte der 70-jährige Priess im September 1890 um seine Versetzung in den Ruhestand zum 1. Januar 1891 nach[1] und trat damit auch von der Bühne des Öffentlichen Lebens zurück.

Da kurz zuvor schon der präsidierende Bürgermeister Heinrich Theodor Behn aus der gleichen Schaffensperiode wie der langjährige Wortführer der Bürgerschaft verstarb, bezeichnete man auch Priess, als dieser nach längerem Leiden starb, als einen der Alten Garde,[Anm. 2] die Lübecks Geschicke in großer Zeit lenken halfen.

Politik

Bei den Sitzungen saßen die Kommissare des Senats und die Wortführer auf den erhöhten Sitzen

1861 ist Priess erstmals in die Bürgerschaft gewählt worden und gehörte ihr bis 1891 an. Dort wurde er 1866 zum Wortführer berufen. Jenes Ehrenamt teilte er sich mit Carl Alexander von Duhn, August Wichmann, Heinrich Klug, Johannes Albrecht Suckau, später (d. h. seit 1881) abwechselnd mit Adolf Brehmer.

Während der zweijährigen Unterbrechungsperiode war Priess regelmäßig, viermal nach einander, Wortführer des Bürgerausschusses. In der Reihe der Wortführer der Bürgerschaft und des Bürgerausschusses war seit 1848, abgesehen von Adolf Brehmer, kein Name so oft wiederkehrend, wie der von Priess und zeigte wie hoch man seine unparteiische Geschäftsleitung und seine Pflichttreue in den Debatten und Meinungsverschiedenheiten schätzte.

Zudem wurde Priess häufig in wichtige gemeinsame Kommissionen und Geheimkommissionen[Anm. 3] gewählt. So gehörte er 1865 der Kommission zur Ausarbeitung von Vorschlägen für eine Reform des Gewerbewesens (Gewerbefreiheit) an, 1868 in einer Finanz-Kommission, 1873 bei der Kommission zur Revision der Verfassung und 1883 bei der Kommission über den Verkauf der im staatlichen Besitz befindlichen Eisenbahnaktien. Unter den Gemeinsamen Kommissionen waren die zur Beratung einer Reform des Gewerbewesens, eine Revision der Steuergesetzgebung und einer Revision der Verfassung.

1891 waren in den vier Stadtbezirken nebst drei Vorstädten 30 Vertreter zu erwählen. Aufgrund der Beschlüsse in den Quartiersversammlungen schlug der Vaterstädtische Verein[Anm. 4] hierfür 7 Gelehrte, 14 Kaufleute und 9 Gewerbetreibende vor. Priess war nicht mehr vorgeschlagen worden.[4]

Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit

In der Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit war Priess Vorsteher des Zentralvereins für die Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger sowie als langjähriger Vorsitzender des Lübeckischen Vereins der Kaiser-Wilhelm-Stiftung für deutsche Invaliden.

Da sich Priess auf dem Gebiet der freiwilligen Krankenpflege während des Deutsch-Französischen Krieges besonders hervorgetan hatte, erhielt er durch kaiserliche allerhöchste Kabinettsorder vom 18. Mai 1872 den Kronen-Orden IV. Klasse mit dem Roten Kreuz auf weißen Feld am Erinnerungsband verliehen.[5]

Literatur

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Referenzen

  1. a b c Local- und vermischte Notizen. In: Lübeckische Blätter, 32. Jahrgang, Nummer 75, Ausgabe vom 17. September 1890, S. 448.
  2. Local- und vermischte Notizen. In: Lübeckische Blätter, 15. Jahrgang, Nummer 60, Ausgabe vom 30. Juli 1873, S. 334.
  3. Local- und vermischte Notizen. In: Lübeckische Blätter. 18. Jahrgang, Nummer 86, Ausgabe vom 25. Oktober 1876, S. 510.
  4. 312.: Zur Bürgerschaftswahl. In: Lübeckische Blätter, 33. Jahrgang, Nummer 45, Ausgabe vom 7. Juni 1891, S. 270–271.
  5. Local- und vermischte Notizen. In: Lübeckische Blätter. 14. Jahrgang, Nummer 41, Ausgabe vom 22. Mai 1872, S. 236.

Anmerkungen

  1. Das Obergericht in Lübeck war 1864 das zentrale Berufungsgericht (zweite Instanz) für Zivil- und Strafsachen innerhalb der Hansestadt. Unter ihm urteilten erstinstanzliche Gerichte (wie das Niedergericht oder das Stadtgericht), während ihm das Oberappellationsgericht der vier Freien Städte als letzte Instanz übergeordnet war.
  2. Der Begriff „Alte Garde“ steht heute umgangssprachlich für die langjährigen, treuen Mitglieder einer Gruppe, Partei oder Idee. Historisch geht der Ausdruck auf die Elitetruppe der kaiserlichen Garde unter Napoleon Bonaparte zurück, die sich durch besondere Tapferkeit auszeichnete.
  3. Die Geheimkommission war ein exekutives Geheimorgan der Freien und Hansestadt Lübeck. Vor der Modernisierung des Staatswesens Anfang des 20. Jahrhunderts vertrat sie die Exekutivrechte des Senats sowie der Bürgerschaft und befasste sich in vertraulichen Sitzungen mit sensiblen städtischen Angelegenheiten, wie etwa der Ausarbeitung von Finanzierungs- und Infrastrukturprojekten.
  4. Der „Vaterstädtische Verein“ in Lübeck war eine historische, politische und bürgerliche Vereinigung, die insbesondere im späten 19. Jahrhundert im Deutschen Kaiserreich eine aktive Rolle bei den Wahlen zur Lübecker Bürgerschaft spielte. Er wurde von namhaften Lübecker Großkaufleuten, Fabrikanten und Honoratioren getragen. Die Vereinigung diente der Organisation und Koordination bürgerlich-konservativer Kräfte bei Kommunalwahlen. Sie stellte Wahllisten auf und sicherte den wirtschaftlich einflussreichen Schichten über das damalige Klassenwahlrecht die Mehrheit in der Bürgerschaft.

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