Der Begriff Staatsschauspieler hatte im Laufe der Geschichte unterschiedliche Bedeutungen. Im nationalsozialistischen Deutschland war es der höchste Titel, der an Bühnenschauspieler verliehen werden konnte. Seit 1945 hat sich die Bedeutung gewandelt. In Baden-Württemberg z. B. handelt es sich nicht mehr um einen Ehrentitel, sondern um eine Dienstbezeichnung.
Staatsschauspieler war ein dem Beamtentum ähnlicher Stand. Der Titel gewährte dem Träger Unkündbarkeit durch nicht begrenzte Dienstverträge, Pensionsansprüche und weitere Vorteile. Diese gab es für den deutschen Sprachraum nur an Staatstheatern.[1] Somit war die Bedeutung eher als Schauspieler am Staatstheater zu verstehen und hatte einen direkten Bezug zu diesen Einrichtungen, dies galt auch für das Wiener Burgtheater. Vorgänger war der Titel Hofschauspieler, ein Ehrentitel, der meist nach langjähriger Tätigkeit an Schauspieler an Hoftheatern verliehen wurde und mit einer Pension verbunden war.[2] Ähnlich war auch der Titel Kammerschauspieler, der von Fürsten an hervorragende Schauspieler verliehen wurde und noch immer in Österreich durch den Bundespräsidenten verliehen wird.[3]
Im nationalsozialistischen Deutschland wurde der Preis vom Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda, Joseph Goebbels, überreicht. Es war ein reiner Ehrentitel, der mit keinen Vermögensvorteilen verbunden war. Da bedeutende Bühnendarsteller unter dem Nationalsozialismus stets auch in Filmen eingesetzt wurden – das für die Propaganda wichtige Medium sollte auf diese Weise aufgewertet werden –, waren die Preisträger dem Publikum regelmäßig auch als Filmdarsteller bekannt. Reine Leinwandstars hatten hingegen keine Aussichten auf die Verleihung des Titels.
Träger des Titels im nationalsozialistischen Deutschland (Auswahl)
Grundsätze über die Verleihung der Titel „Berliner Staatsschauspieler(in)“, „Berliner Kammersänger(in)“ und „Berliner Kammervirtuose(in)“. In: Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil III: Volksbildung, 6. Dezember 1962, S.185, Nr. 87 (zlb.de).
↑Frithjof Trapp, Bärbel Schrader, Dieter Wenk, Ingrid Maaß: Gemmecke, Paul. In: Biographisches Lexikon der Theaterkünstler. K. G. Saur, München 2013, ISBN 978-3-11-095969-7, S.297 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche – Hier wird er erst ab 1934 als Staatsschauspieler ernannt).
↑Vielfalt der Seele – Staatsschauspieler Fritz Reiff in 13 Studien. In: Illustrierter Beobachter. 19. Jahrgang, Folge 3, 20. Januar 1944 (Textarchiv – Internet Archive).
↑F.-B. Habel: Treffen bei „Tassow“. In: Das Blättchen. 16. Jahrgang, Nr. 18, 2. September 2013 (das-blaettchen.de – Als erste Ostdeutsche Schauspielerin).